Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 88

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Darüber hinaus wird die Bundesministerin ersucht, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Nationalrat einen Bericht vorzulegen, der den Vollzug des neuen Asylgesetzes im Bereich der traumatisierten Personen analysiert.

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Erlauben Sie mir noch einen Schlusssatz. Ich möchte zum Schluss betonen, dass es mir persönlich sehr, sehr wichtig ist, dass wir alle, die wir hier gemeinsam in diesem Hohen Haus sitzen, dazu beitragen, dass in Österreich ein Klima herrscht, in dem Schutz und Würde der Menschen im Vordergrund stehen und nicht die Ängste gegenüber Fremden geschürt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben ver­le­sene Entschließungsantrag der Abgeordneten Bayr, Stadlbauer, Wurm, Königs­berger-Ludwig, Pfeffer, Dr. Cap, Krainer ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhand­lung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, Bettina Stadlbauer, Mag. Gisela Wurm, Ulrike Königs­berger-Ludwig, Katharina Pfeffer, Dr. Cap, Krainer und KollegInnen betreffend Berück­sichtigung von frauenspezifischen Menschenrechtsverletzungen im Asylverfahren, eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungsvorlage betreffend das Fremden­rechtspaket 2005

Es gibt eine Reihe von Verfolgungsgründen, die rein geschlechtsspezifisch sind und von denen eine große Zahl Frauen betroffen ist. Dazu gehören unter anderem die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) und die Zwangsheirat. Diese Verbrechen an der Menschlichkeit und im speziellen an den Frauenrechten sind hinreichend politisch bekannt und wissenschaftlich dokumentiert und doch finden sie im österreichischen Asylrecht nicht die erforderliche Berücksichtigung. Durch diesen Umstand kann es passieren, dass die Diskriminierung von Frauen und die Verletzung von Frauenrechten nicht nur im Ursprungsland stattfindet, sondern ein weiteres Mal in der Vollziehung des Asylgesetzes.

Viele Frauen, die das Martyrium einer weiblichen Genitalverstümmelung durchlitten haben, sind traumatisiert und leiden physisch und psychisch. Diese Traumatisierung führt oft dazu, dass von Seiten der Betroffenen das reguläre Zustandekommen eines Asylverfahrens nicht gewährleistet ist. Daher ist es notwendig, traumatisierten Menschen in jedem Fall die Möglichkeit eines Asylverfahres zu eröffnen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog mit ge­schlechtsspezifischen Asylgründen zu erstellen, welcher als Richtlinie im Verord­nungsweg zu erlassen ist. Unbedingt enthalten sein müssen drohende Genitalverstüm­melung, Zwangsheirat und systematische Gewaltausübung gegen Frauen. Bei der


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