Darüber hinaus wird die Bundesministerin ersucht, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Nationalrat einen Bericht vorzulegen, der den Vollzug des neuen Asylgesetzes im Bereich der traumatisierten Personen analysiert.
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Erlauben Sie mir noch einen Schlusssatz. Ich möchte zum Schluss betonen, dass es mir persönlich sehr, sehr wichtig ist, dass wir alle, die wir hier gemeinsam in diesem Hohen Haus sitzen, dazu beitragen, dass in Österreich ein Klima herrscht, in dem Schutz und Würde der Menschen im Vordergrund stehen und nicht die Ängste gegenüber Fremden geschürt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Bayr, Stadlbauer, Wurm, Königsberger-Ludwig, Pfeffer, Dr. Cap, Krainer ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Petra Bayr, Bettina Stadlbauer, Mag. Gisela Wurm, Ulrike
Königsberger-Ludwig, Katharina Pfeffer, Dr. Cap, Krainer und KollegInnen
betreffend Berücksichtigung von frauenspezifischen Menschenrechtsverletzungen
im Asylverfahren, eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungsvorlage
betreffend das Fremdenrechtspaket 2005
Es
gibt eine Reihe von Verfolgungsgründen, die rein geschlechtsspezifisch sind und
von denen eine große Zahl Frauen betroffen ist. Dazu gehören unter anderem die
weibliche Genitalverstümmelung (FGM) und die Zwangsheirat. Diese Verbrechen an
der Menschlichkeit und im speziellen an den Frauenrechten sind hinreichend
politisch bekannt und wissenschaftlich dokumentiert und doch finden sie im
österreichischen Asylrecht nicht die erforderliche Berücksichtigung. Durch
diesen Umstand kann es passieren, dass die Diskriminierung von Frauen und die
Verletzung von Frauenrechten nicht nur im Ursprungsland stattfindet, sondern
ein weiteres Mal in der Vollziehung des Asylgesetzes.
Viele
Frauen, die das Martyrium einer weiblichen Genitalverstümmelung durchlitten
haben, sind traumatisiert und leiden physisch und psychisch. Diese
Traumatisierung führt oft dazu, dass von Seiten der Betroffenen das reguläre
Zustandekommen eines Asylverfahrens nicht gewährleistet ist. Daher ist es
notwendig, traumatisierten Menschen in jedem Fall die Möglichkeit eines
Asylverfahres zu eröffnen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog mit geschlechtsspezifischen Asylgründen zu erstellen, welcher als Richtlinie im Verordnungsweg zu erlassen ist. Unbedingt enthalten sein müssen drohende Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und systematische Gewaltausübung gegen Frauen. Bei der