Erstellung des Kriterienkatalogs sollen
externe ExpertInnen von in dieser Angelegenheit tätigen NGOs und anerkannte
MenschenrechtsexpertInnen beigezogen werden.
Die Bundesministerin für Inneres wird
weiters aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass diese Traumatisierungen bei
allen weiteren Verfahrensschritten zu berücksichtigen sind. Insbesondere soll
bei traumatisierten Personen keine Zurückschiebung erfolgen.
Darüber hinaus wird die Bundesministerin
ersucht, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes dem
Nationalrat einen Bericht vorzulegen, der den Vollzug des neuen Asylgesetzes im
Bereich der traumatisierten Personen analysiert.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Österreich war und ist ein Land, das seit vielen Jahrzehnten Hunderttausende Flüchtlinge aufgenommen hat. Als traditionelles Asylland zeigen wir viel Verständnis für das Leid in der Welt. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben Verständnis und Mitgefühl mit Menschen, die in Not geraten sind.
Ich erinnere an die Flüchtlingsströme nach dem Zweiten Weltkrieg. Mein Großvater, meine Großmutter, mein Vater sowie Hunderte asylsuchende Sudetendeutsche wurden allein in meiner kleinen Heimatgemeinde Kautzen aufgenommen, und es verging kein Jahrzehnt im vorigen Jahrhundert, in dem Österreich nicht Zigtausenden Asylsuchenden zur neuen Heimat geworden ist.
Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass in den letzten Jahren durch international organisierte Schlepperbanden aus finanziellen Gründen viele Menschen nach Österreich gebracht werden, die keine Asylanten sind oder sogar strafbare Handlungen begehen.
Nach den neuesten Angaben der Flüchtlingsorganisation UNHCR betrug die Anzahl der Asylanträge im ersten Quartal 4 222 Personen. Deutschland mit einer zehnmal höheren Bevölkerungszahl verzeichnete hingegen nur etwas über 6 000 Asylanträge. Eine siebenfach höhere Anzahl an Asylwerbenden pro Einwohner bei uns gegenüber Deutschland zeigt, dass Österreich gegenüber dem rot-grün regierten Deutschland über wesentlich moderatere gesetzliche Regelungen verfügt.
Seit Herbst 2004 wurde im Bundesministerium für Inneres unter Einbindung aller relevanten Ressorts, der Länder, des UNHCR und bedeutender NGOs an der Erstellung eines Entwurfes zur Neudefinition des Asylrechtes gearbeitet, an einem ausgewogenen Paket, mit dem das Asylrecht, das Fremden- und das Fremdenpolizeirecht sowie das Aufenthalts- und Niederlassungsgesetz einer umfassenden Neuregelung zugeführt wurden.
Schwerpunkte des nunmehr vorliegenden Entwurfes sind
erstens: sicherzustellen, dass alle, die schutzbedürftig sind, diesen Schutz auch erhalten;
zweitens: die Verfahren zu beschleunigen;
drittens: Missbrauch abzustellen und, wo erforderlich, auch mit entsprechenden Sanktionen vorzugehen.