Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 99

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Zu Artikel 3

Zivildienstgesetz 1986

1. In Ziffer 5 betreffend § 2 Abs. 5 (§ 1 Abs. 5 neu) ist in der Ziffer 1 die Wortfolge „neun Monate“ durch die Wortfolge „sechs Monate“ zu ersetzen.

2. Die Z 55 lautet wie folgt:

„55. § 28 Abs. 1 lautet:

‘(1) Der Bund hat auf dem Wege der Zivildienstserviceagentur für die Auszahlung der Pauschalvergütung gemäß § 25a und für das Verpflegungsentgelt des Zivildienst­leistenden in der Höhe von 11,60 Euro pro Tag Sorge zu tragen. Die Einrichtungen haben für die Leistung der für den Zivildienst erforderlichen Ausbildung, für die Be­kleidung samt deren Reinigung und die Beiträge für die Kranken- und Unfall­versicherung – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955 vorgesehenen Leistungen, aufzukommen.’“

Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


14.09.09

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Haidlmayr! Ihnen darf ich schon mitgeben: Heute ist ein guter Tag für den Zivildienst und vor allem auch für die österreichischen Zivildiener. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Gott sei Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich der Zivildienst in den letzten Jahren zu einer unverzichtbaren Säule in unserem Sozial- und Gesundheits­bereich entwickelt. Es ist eine Art Win-Win-Situation entstanden, sowohl für den Zivil­dienstleistenden als auch für die einzelnen Trägerorganisationen, weil wir wissen, dass sehr hohe Zufriedenheit bei beiden herrscht.

Wie kam es überhaupt zu dieser Zivildienstgesetz-Novelle? – Seit rund einem Jahr gibt es in Österreich eine breite Diskussion über den Zivildienst. Das haben wir unserem Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel zu verdanken, der im vorigen Jahr eine 42-köpfige Zivildienstreformkommission einberufen hat. Es hat sehr intensive Diskus­sionen und sehr intensive Sitzungen über den Zivildienst gegeben. Es hat Überein­stimmungen gegeben, aber natürlich auch unterschiedliche Meinungen. Letzten Endes ist es am 27. Jänner dieses Jahres zu einem Beschluss gekommen, bei dem der Bericht und die Empfehlungen mit 25 : 15 Stimmen abgesegnet wurden. Das sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, 62,5 Prozent!

Auf dieser Grundlage basierend hat Frau Bundesministerin Prokop eine Regierungs­vorlage erarbeitet. Was sind die wesentlichen Inhalte beziehungsweise die am meisten diskutierten Punkte dieser Vorlage? – Das wesentlichste Thema ist die künftige Dauer des Zivildienstes. Diesbezüglich ist unser Vorschlag und auch jener in der Regierungs­vorlage: neun Monate Pflichtdienst, drei Monate freiwillige Verlängerung.

Warum neun und nicht sechs Monate? – Ich möchte das begründen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben eine gewisse Anzahl an tauglichen Jung­männern, zirka 35 000 pro Jahr. Wir wissen vom Bundesheer, dass vor allem in den nächsten Jahren zwischen 22 000 und 25 000 Präsenzdiener pro Jahr für das Bundes­heer unbedingt benötigt werden. Wir haben jetzt pro Jahr 10 000 Zivildiener. Ver-


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