Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 117

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15.15.45

Abgeordneter Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wesentlichen Dinge sind in Wirklichkeit gesagt worden. Ich glaube aber, man muss schon von einer Sache ausgehen: Die Novelle – die Frau Minister hat es geschildert – ist etwas Gutes, das durchgebracht werden muss, aber zweifelsohne muss man auch das sehen, was einer meiner Vorredner gesagt hat: Der Hauptzweck ist die Verteidigung der Heimat, und das Ganze ist ein Wehrersatzdienst, wo aber auch vieles geleistet wird.

Wir sehen es gerade an einem Tag wie heute, an dem in London so etwas passiert, dass wir eine starke Sicherheit brauchen – sowohl innere als auch äußere als auch in der Justiz –, dass wir umgekehrt aber auch ein gut funktionierendes Rotes Kreuz, Rettung und so weiter brauchen.

In diesem Sinn muss ich sagen: Ich weiß wie auch alle anderen, die Militärdienst geleistet haben, was Kasernierung war, ich weiß, was Uniform war, ich kenne die juridische und militärische Disziplin und die gerichtlichen Sachen. Dafür besteht überall eine Notwendigkeit, aber auch für die heutige Zivildienstgesetz-Novelle. – Ich danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.16


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungs­verfahrensgesetzen und das Zivildienstgesetz geändert werden, in 1057 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kößl, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Darabos, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für diese Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Darabos, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben je einen gleich lautenden Abänderungs­antrag hinsichtlich Art. 3 Z 5 betreffend den Ersatz der Wortfolge „neun Monate“ durch die Wortfolge „sechs Monate“ eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist nicht die Mehrheit. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Wir kommen nun zu diesem Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

 


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