Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 172

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung als Anerkennung aller Frauen geschaffen wird, die besondere Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Öster­reich erbracht haben.“

2. § 1 lautet:

„§ 1. (1) Als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich kann Frauen, die zwischen 1945 und 1950 in Österreich gelebt haben, eine einmalige Zuwendung gewährt werden.

(2) Von der Zuwendung ausgeschlossen sind Frauen, die gemäß § 4 Verbotsgesetz StGBl. Nr. 13/1945 (in der jeweiligen Fassung) als Nationalsozialistinnen registriert worden sind.“

3. § 3 entfällt; §§ 4 bis 7 werden entsprechen umgereiht.

*****

Stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu, dann können wir alle, auch Sie meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen ruhigen Gewissens sagen: Wir zollen den Frauen Respekt, die am Wiederaufbau Österreichs mitgewirkt haben! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Heinisch-Hosek eingebrachte Abänderungsantrag zum Bericht des Familienausschusses über den Antrag 641/A wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. Wunsch­redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.28.20

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Nach dem Restitutionsfonds setzt die Bundesregierung nun ein weiteres Zeichen, um zum einen die Opfer der NS-Zeit zu entschädigen und zum anderen jenen eine symbolische Wertschätzung zuteil werden zu lassen, die nach dem Krieg zum Aufbau Österreichs einen maßgeblichen Beitrag geleistet haben. Und das waren eben, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, in ganz besonderem Ausmaß auch Mütter, Mütter, die sich nicht nur im Wiederaufbau engagieren mussten, die sich nicht nur um ihr eigenes Leben sorgen mussten, sondern die auch für Kinder da sein mussten, die auch Verantwortung für ihre Kinder tragen mussten, und daher auch einer ganz besonderen Belastung ausgesetzt waren. Diese Leistung honorieren wir mit dem heutigen Beschluss, und dazu stehen wir. Das sind immerhin 15 Millionen € an zusätzlichen Leistungen für Frauen.

Wenn Sie, Herr Kollege Keck, vorhin gemeint haben, die Anregung, die Stichtags­regelung, also das Geburtsjahr, die Altersgrenze zugunsten der Frauen zu verbessern, die wir nun mit diesem Abänderungsantrag, der vorhin von der Frau Kollegin eingebracht worden ist, fordern und festgelegt haben, wäre Ihre Anregung gewesen, so ist das eben konstruktive Politik. Wir nehmen Ihre Anregungen auf, das ist konstruktive und konsensorientierte Arbeit. Wir nehmen Ihre Anregungen ernst und auch auf. Sie


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