Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 216

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hagenhofer, Mag. W. Kogler, Dr. Ch. Matznetter und KollegInnen zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (992 d.B.): Wirt­schafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 (1037 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Art. Iwird folgende Z 4a eingefügt:

 „ 4a. § 124 b Z 81 vorletzter Satz lautet:

‚Voraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Internetzuganges nach dem 30. April 2003 erfolgt und die Ausgaben vor dem 1. Jänner 2007 anfallen.’“

Begründung:

Der Bund hat gemeinsam mit den Bundesländern eine sogenannte Breitbandoffensive gestartet um die technischen Voraussetzungen für die Breitbandverfügbarkeit in den ländlichen Regionen zu verbessern. In Oberösterreich soll beispielsweise eine Verfüg­barkeit von 75 Prozent in 90 Prozent der Gemeinden erreicht werden.

In vielen ländlichen Regionen Österreichs wird erst jetzt, 2005, die Breitbandoffensive gestartet und um mögliche Teilnehmer geworben.

Damit die Schaffung der technischen Möglichkeiten der Inanspruchnahme sinn­voll ergänzt wird, soll die Anschaffung eines Breitbandanschlusses über eine steuerliche Abschreibung – die es bereits vom 1. Juni 2003 bis 31. 12. 2004 gab – für die Dauer der Breitbandoffensive auf die Jahre 2005 und 2006 – konkret bis 31. 12. 2006 verlängert werden.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.40.41

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Verehrte Kollegen! Es ist für mich immer wieder bemerkenswert, dass Menschen, von denen ich weiß, dass sie eigentlich eine hohe Kompetenz in ihrem Berufsleben haben und dass sie es auch besser wissen, dann doch hier herausgehen und plötzlich genau das Gegenteil behaupten, weil sie offensichtlich keine Argumente in der Sache haben.

Dass Kollege Matznetter mit einem Quartalsergebnis argumentiert (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter), ist – mit Verlaub! – entweder unseriös oder einfach nicht ernst zu nehmen. Jeder von uns weiß nämlich, dass Quartalsergebnisse nicht einmal Indika­tionen sind, aber jedenfalls nichts Endgültiges aussagen, weil sie atypische Effekte in sich tragen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

In jedem Unternehmen weiß man das, Kollege Matznetter, und Sie wissen es in Wirk­lichkeit ebenfalls. Daher können wir es jetzt dabei bewenden lassen.

Dass Kollegin Bures zwischen einer Aktiv- und einer Passivseite bei Finanzprodukten nicht recht unterscheiden kann und die Darlehensaufnahme mit dem Sparen verwech-


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