„...bei ihren regelmäßigen Beurteilungen der österreichischen Wirtschaftspolitik die beachtlichen Reformerfolge sehr gewürdigt.“ (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Kollege Matznetter, hören Sie zu!
„Eine Fortsetzung des eingeschlagenen Reformkurses“ – das heißt, diese Regierung soll so weitermachen ... (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)
Präsident Dr.
Andreas Khol: Herr Abgeordneter Matznetter, bitte nicht am Ende des Tages in den
Dialog von der letzten Bank aus treten! Melden Sie sich erneut zu Wort! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Abgeordneter Detlev Neudeck (fortsetzend): Herr Präsident! Ich habe gewusst, ich habe nicht das letzte Wort.
Ich zitiere weiter: „Eine Fortsetzung des eingeschlagenen Reformkurses ist, so betonen beide Institutionen, für Österreichs Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand wichtig.
Der IWF stellt fest, dass Österreichs Reformerfolge der letzten Jahre sich äußerst positiv von anderen Ländern abheben. Nun gehe es darum, diese Reformen mit gleichem Elan fortzusetzen.“
Kollege Matznetter, ich nehme an, dass Ihre neue Funktion als Vizepräsident der WKÖ Ihren Blickwinkel weitet und Sie aus Ihrer sozialdemokratischen Konklavesituation etwas freigespielt werden.
Dem Kollegen Eder möchte ich etwas sagen. Kollege Eder, die Erweiterung der Bausparkassenmöglichkeiten bedeutet erstens keine Pflicht, für Bildung und Pflege einen Kredit aufzunehmen, wie es Kollegin Bures gesagt hat. Das ist keine Pflicht! (Zwischenruf des Abg. Eder.)
Kollege Eder, du weißt natürlich ganz
genau, dass den Bausparkassen die Bauspardarlehen nicht verboten werden, aber
es sollen Leute bei Bausparkassen weiter sparen, und zwar auch für ... (Abg. Eder nickt bejahend mit dem
Kopf.) Gut, das heißt, du hast es verstanden, du stimmst mit. – Danke
schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
20.54
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000), das Bundesgesetz über die Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden (Bundesfinanzierungsgesetz) und das Bausparkassengesetz geändert werden – Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 in 1037 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters haben die Abgeordneten Hagenhofer, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.