Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1049 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht und Antrag des
Unterrichtsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1045 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Broukal. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.43
Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Mag. Netzer! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinter uns liegen drei spannende, viele Stunden dauernde Verhandlungen mit den WissenschaftssprecherInnen des BZÖ und der ÖVP. Für diese Gelegenheit möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Wir haben wirklich in großer Tiefe ausgelotet, wo es Gemeinsamkeiten geben kann und ob diese Gemeinsamkeiten reichen, um auch einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. So groß waren die Gemeinsamkeiten dann doch nicht, aber ich möchte ausdrücklich die Qualität des Gesprächs hervorheben und mich dafür bedanken.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem gestern veröffentlichten Urteil festgestellt, und zwar im Absatz 66:
Es „ist festzustellen, dass die Republik Österreich nicht dargetan hat, dass ohne“ die heute von Ihnen zu beschließenden Zugangsbeschränkungen „der Bestand des österreichischen Bildungssystems im Allgemeinen und ... im Besonderen gefährdet wären.“
Das heißt, die Vertreter der österreichischen Bundesregierung in diesem Verfahren waren nicht imstande, den Richtern des Europäischen Gerichtshofes klarzumachen, dass es tatsächlich um den Bestand der österreichischen Universitäten, dass es um Unzumutbarkeiten ginge, wenn ausländische Studierende die österreichischen Universitäten unter denselben Voraussetzungen besuchen können wie Inhaber österreichischer Maturazeugnisse.
Der Europäische Gerichtshof hat weiters festgestellt, dass sich die Republik Österreich darauf beschränkt habe, auf die Probleme im Fach Medizin hinzuweisen, und er sagt dann wörtlich:
„Es ist darauf hinzuweisen, dass dem Gerichtshof keine Schätzung in Bezug auf andere Studienfächer vorgelegt worden ist und dass die Republik Österreich eingeräumt hat, dass sie insoweit über keine anderen Zahlen verfüge.“
Ich glaube, dass es die ausschließliche Konzentration der österreichischen Vertreter vor dem Europäischen Gerichtshof auf Probleme im Bereich Medizin war, die schlussendlich zu diesem für Österreich negativen Spruch geführt hat. Der Gerichtshof selbst weist darauf hin, dass ihm für andere Fächer keine Zahlen vorgelegt wurden. Wir als Opposition fragen uns natürlich: Absichtlich, oder hatten sie diese Zahlen nicht? Denn: Jetzt wollen Sie ja von uns beziehungsweise wollen Sie hier im Nationalrat Studienzu-