Gesetz 2005 – HWG 2005 erlassen
wird, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2005, das
Bundesfinanzgesetz 2006, das Umweltförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz
1988, das Gebührengesetz 1957 und das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
1955 geändert werden und abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von
Naturkatastrophen vorgesehen werden (1094 d.B.)
2. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses
betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung
im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe des Jahres 2005 gewährt wird (1095
d.B.)
3. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (1075 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein
Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG) erlassen wird sowie das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz,
das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das
Dienstleistungsscheckgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das
Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden (1093 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (1066 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz
1988 und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden (1096 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, worüber die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. Seine Redezeit beträgt beschlussmäßig 6 Minuten. – Bitte.
10.11
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Herren Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! „Wer rasch hilft, hilft doppelt“, heißt es richtigerweise.
Heuer im Sommer hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten der betroffenen Bundesländer prompt und rasch geholfen. Daher ist es, so glaube ich, richtig, eingangs dieser Debatte ein Dankeschön dafür zu sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Am 21. und 22. August sind in der Steiermark und Tage danach in Westösterreich, in Salzburg, in Vorarlberg und Tirol, verheerende Unwetter niedergegangen. Überflutungen, Erdrutsche und Vermurungen waren die Folge. Bereits wenige Tage danach, nämlich am 30. August, hat die Bundesregierung im Ministerrat das heute von uns zu beschließende Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz verabschiedet. Das ist rasches Handeln! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)