hinein, und während des Fluges schauen wir, ob dort überhaupt Wasser drinnen ist! – Ich meine, dass das nicht der zielführende Weg ist.
Weiteres Beispiel: Im Bereich entgeltliche Gewinnspiele wird nach einer kurzen Übergangsfrist, die jetzt in der Richtlinie vorgesehen ist, ein unkontrollierbares Überschwemmen der Märkte in Kauf genommen, insbesondere seitens der Europäischen Kommission, die das sehr stark propagiert. Im Übrigen steht das ja auch im krassen Gegensatz zur Geldwäscherichtlinie, die gerade novelliert wurde – dort stehen ganz andere Vorschriften drinnen –, sodass man letztendlich in diesem Bereich das Eindringen organisierter Kriminalität massiv unterstützt, wenn die Richtlinie so in Kraft tritt, wie sie jetzt gerade diskutiert wird.
Außerdem wird es zu einer Gefährdung der oftmals an das Aufkommen dieser Spiele gebundenen Sportförderung kommen, was ja auch schon die EU-Sportminister dankenswerterweise festgestellt haben.
In diesem Zusammenhang darf ich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Beate Schasching, Mag. Hoscher und GenossInnen einbringen, und zwar betreffend Dienstleistungsrichtlinie und Glücksspiel, in dem die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert werden, „bei den Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie sich dafür einzusetzen, dass der Bereich Glücksspiel und Lotterien aus dem Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie entfällt“ – zur Sicherung der Sportförderung wie auch im Interesse der Tourismuswirtschaft.
Zu den angeführten Schätzungen: Ich habe schon einmal gesagt, es liegen keine fundierten Grundlagen vor. Leider sind solche noch nicht erarbeitet worden, insbesondere auch nicht auf europäischer Ebene. Es gibt jüngste Schätzungen von Wirtschaftsforschungsinstituten, die davon ausgehen, dass die Umsätze jener Unternehmen, die in Österreich bleiben werden, insbesondere die der KMU, um 6 Prozent zurückgehen werden, während die Umsätze der ausländischen Unternehmen, die nach Österreich hereinarbeiten, um 21 Prozent steigen werden.
Diese Zahlen sollte man sich wirklich einmal zu Gemüte führen – und sich auch zu Gemüte führen, was das für die Klein- und Mittelunternehmen und damit die rund 70 Prozent der Beschäftigten in unserem Lande bedeuten wird.
Fazit: In Summe
sind wir selbstverständlich für ein klares Bekenntnis zu einem fairen und
harmonisierten Bürokratieabbau auch im Bereich der Dienstleistungen, aber es
gibt eine ebenso klare Aufforderung in Bezug auf den vorliegenden Entwurf der
Dienstleistungsrichtlinie – und diese Aufforderung lautet: Zurück zum
Start! (Beifall bei der SPÖ.)
13.20
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. Ich erteile es ihm.
13.20
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist eigentlich ein bisschen schade, dass heute teilweise bei der Diskussion um die Dienstleistungsrichtlinie in erster Linie das Angstmachen im Vordergrund steht. Ich halte das nicht für gut. Ich glaube, Aufgabe der Politik wäre es (Zwischenruf der Abgeordneten Mag. Lapp und Mag. Gaßner), gerade im europäischen Konnex Angst zu nehmen. Ich halte das für den richtigen Ansatz – und nicht, den Menschen Angst zu machen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)