Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter beziehungsweise die Frau Berichterstatterin wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1156 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 151.)
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1157 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (999 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005) (1148 d.B.)
31. Punkt
Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 695/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1149 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 30 und 31 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir treten damit in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sburny. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
23.12
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es muss einfach möglich sein, zu zwei Gesetzen 4 Minuten zu reden. (Beifall bei den Grünen.)
Es geht zum einen um das Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz. Das ist ja wirklich ein geniales Unwort, eine geniale Wortschöpfung, noch dazu, wo mit diesem Gesetz eigentlich nichts bereinigt wird, sondern es eher noch ein bissel komplizierter wird. Es geht im Wesentlichen darum, dass Schieß- und Sprengmittelanlagen, die im Sinne der Seveso-Richtlinie besonders gefahrengeneigt oder/und im Sinne der IPPC-Richtlinie