Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 105

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Zweiter Punkt: Großprojekte. – Da geht es nicht um eine Balance, es geht dabei nicht darum, dass jegliches Wirtschaftsleben nicht mehr möglich sein soll, sondern es gibt da eine sehr feine Unterscheidung zwischen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Diese müssen die Menschen in der Regel in Österreich hinnehmen, so traurig es ist. Aber Gesundheitsgefährdungen dürfen nicht genehmigt werden. Aber wenn in Gebieten Gesundheitsgefährdungen zu befürchten sind – und das war zum Beispiel in der Regi­on Spielberg der Fall und ausschlaggebend für das Nein –, wenn Gesundheitsgefähr­dungen auf dem Spiel stehen, dann muss es eine absolute Grenze geben, doch diese Grenze durchlöchern Sie. Sie sind für Großprojekte auch dort, wo es Gesundheits­gefährdung der Bevölkerung gibt.

Das müssen Sie einmal den Menschen erklären, den Eltern von Kindern erklären, die jedes Jahr ins Krankenhaus gehen müssen und sich mit einem Lungeninkubator et cetera die Atemluft schaffen müssen. Das ist doch wahr! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Rasinger: Rauchen!)

Dritter Punkt – ein Punkt, mit dem Sie immer sehr lässig und leger umgehen –: die Frage: Was gibt die Europäische Union vor, was müssen alle anderen europäischen Länder einhalten, und was macht Österreich?

Österreich macht es sich immer sehr leicht, vor allem bei Umweltgesetzen. Das ist wie­derum ein Gesetz, das EU-widrig ist, und zwar in einem Kernpunkt, und der Kernpunkt bedeutet, dass selbst bei Gefahr der Gesundheitsbeeinträchtigung bereits Maßnahmen gesetzt werden müssen, also dass vorbeugender Gesundheitsschutz gemacht werden muss.

Ich denke, das ist das Wichtigste, was man Eltern, was man Kindern in dieser Situation anbieten kann: bereits im Vorfeld Maßnahmen zu setzen. Man soll nicht zuerst krank werden, und dann erst wird etwas unternommen. Das fehlt im österreichischen Gesetz, die EU-Richtlinie schreibt es aber vor.

Wir haben nun eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Unsere Einschät­zung und auch die Einschätzung der Universität Graz – und die ist keine Grünen-Fach- oder -Teilorganisation – ist, dass dieses Gesetz EU-widrig ist. Wenn Sie es unbedingt haben wollen, dann wird uns halt der Europäische Gerichtshof verurteilen – auf Grund von fehlendem vorbeugendem Gesundheitsschutz. Und das erklären Sie einmal den betroffenen Eltern! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


13.49.41

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen von der Opposition und speziell jene von den Grünen, ich „gratuliere“ Ihnen dazu, wie Sie jetzt Bilder produziert haben von Kindern, symbolisch mit Puppen und mit Gasmasken. Daran sieht man, wie Sie mit dem Ganzen umgehen, indem Sie symbolisch Puppen in Plastiksäcke stecken und Sie wegräumen.

Sie setzen auf Populismus, um solche Bilder zu bekommen – wir setzen uns dafür ein, dass die Gesundheit der Kinder und der Menschen in diesem Land künftig nicht leiden muss. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das ist der Unterschied, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Leere Worte!)

 


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