Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 76

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Wir erfüllen diese drei Punkte, die SPÖ ist nicht imstande, mitzugehen. – Das nehmen wir zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte. (Abg. Krainer: Das war jetzt ein Zeichen von Ahnungslosigkeit, das der Lopatka von sich gegeben hat!)

 


12.57.40

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krainer, das war kein Zeichen von Ahnungslosigkeit, son­dern das war die politische Absicht dieser Bundesregierung! Ich würde Herrn Kollegen Lopatka als viel bezeichnen, aber nicht als ahnungslos. Wäre er nämlich ahnungslos, wäre er nicht gefährlich. Aber mit dem Wissen, das er hat, und mit den politischen Absichten, die hinter dieser Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz stehen, ist er gefährlich, und zwar gefährlich deshalb: Er hemmt Integrationspolitik in Österreich! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

So können wir die politischen Bestrebungen dieser schwarz-blauen Regierung durch­aus bezeichnen. Schon im Jahre 1978, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hat es eine große Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz gegeben. Diese Novelle, die vom Umfang her mindestens ebenso groß war wie die jetzt vorliegende, eigentlich noch viel größer, weil sie einen viel längeren Zeitraum umfasst hat, in dem es keine Novelle gegeben hat, hat sich von der heutigen im Wesentlichen dadurch unterschieden, dass damit nicht kurzfristige – wie ich sie nenne – rechtspopulistische Absichten im Verfolgen von Zielen bezweckt waren.

Damals ist es der Bundesregierung – das war damals eine schwarz-rote Bundes­regierung, wenn Sie sich erinnern; also jene Partei, die heute fast geschlossen die Front dagegen bildet, war damals ein Teil der Bundesregierung – darum gegangen, Fristen für Einbürgerungen nach einem europäischen Modell zu adaptieren. Dieses Ansinnen von damals ist misslungen. Bereits 1998 wurden die Fristen für Einbürgerungen in Österreich so gestaltet beziehungsweise blieben so gestaltet, dass wir uns im absolut letzten Drittel der westeuropäischen, in diesem Fall EU-Staaten befinden, was Einbürgerungsfristen angeht. Den völligen Rechtsanspruch auf Einbür­gerung gibt es in dieser Republik erst nach 30 Jahren.

Meine Damen und Herren! Haben 30 Jahre Wartezeit auf Einbürgerung irgendetwas mit Integrationspolitik zu tun? Frau Ministerin, ist das Ihre Vorstellung davon, nach einem erfolgreichen Integrationsprozess jemandem die Staatsbürgerschaft zu schenken: 30 Jahre warten auf den Anspruch oder – wenn ich jetzt die gemilderte Variante des Anspruches nehme – 15 Jahre warten auf den Anspruch!? Meinem Verständnis entspricht das jedenfalls nicht, auch nicht dem Verständnis jener, die diese Ihre Regierungsvorlage begutachtet haben.

Ich habe noch kaum bei einem Gesetz gesehen, dass so flächendeckend über alle Bereiche – sowohl seitens der Wissenschaft als auch der Praxis, der Praxis jener, die in Beratungsfunktionen tätig sind, aber vor allem der Bundesländer, die dieses Gesetz vollziehen müssen – unisono so viele Kritikpunkte, vor allem über die zu erwartende „Unadministrierbarkeit“ dieses Gesetzes, im Begutachtungsverfahren ins Treffen geführt wurden. Und was hat die Bundesregierung gemacht? – Sie hat nicht etwa jene Punkte, die sich in der Begutachtung als negativ herausgestellt haben, korrigiert, sondern ganz im Gegenteil, sie hat noch draufgedoppelt.

Um kurz in dem Bild, das Sie immer zeichnen, zu verharren, obwohl ich es nicht teile, nämlich dass die Staatsbürgerschaft das Ende eines erfolgreichen Integrations­pro-


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