Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 104

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. (Abg. Parnigoni: Sie putzt sich so einfach ab! Sagen Sie uns jetzt, was stimmt! Hat die Ferrero-Waldner Recht?)

 


14.35.43

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Niemals zuvor gab es so viele wirtschaftliche Möglichkeiten für eine so große Zahl von Menschen. Bedauerlicherweise gibt es damit auch viele Möglichkeiten für kriminelle Organi­sationen, dieses System auszunutzen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Kriminalität macht nicht an den Grenzen halt. Die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, stellen weitgehend internationale Gefahren dar, Gefahren, die wir nur gemeinsam beantworten und bekämpfen können. Das trifft auf die organisierte Kriminalität genauso zu wie für den internationalen Terrorismus, allerdings stößt die Kooperation oft auf juridische, kulturelle, sprachliche und administrativen Hürden – auch in der Europäischen Union, geschätzte Damen und Herren.

Die Behörden können auf ihren jeweiligen Staatsgebieten gegen Straftäter vorgehen, im Ausland können sie aber nur beschränkt tätig werden. Man ist zur Verfolgung von Straftaten mit grenzüberschreitendem Charakter auf die Kooperation mit den europäischen Nachbarn angewiesen. Eine Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gestaltet sich manchmal schwierig. Gerade im Hinblick auf die Bewältigung von großen Einsätzen wie während der EU-Präsidentschaft 2006 oder auf Herausforderungen des internationalen Terrorismus hat dieses Instrument der Kooperation eine besondere Bedeutung.

Aus österreichischer Sicht bestehen die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die poli­zeiliche Zusammenarbeit mit der Republik Ungarn in der Handhabung des öster­reichischen Polizeikooperationsgesetzes und des dazugehörigen Staatsvertrages. Durch den vorliegenden Vertrag wird die grenzüberschreitende polizeiliche Zusam­menarbeit zwischen den beiden Nachbarstaaten wesentlich erweitert und vertieft. Schwerpunkte dieses Vertrages sind erstens die gemeinsame Analyse der Sicherheit und der Lage der Kriminalität, zweitens Zusammenarbeit auf Verlangen, insbesondere Austausch von Informationen, grenzüberschreitende Observation, Einsatz verdeckter Ermittler, Zeugenschutz, Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen und vieles mehr.

Sehr geehrter Damen und Herren, das vorliegende Abkommen ist die optimale Grund­lage für eine umfassende und effektive Sicherheitspartnerschaft zwischen Ungarn und Österreich. Gestatten Sie mir aber auch, unseren bestens geschulten und motivierten Polizistinnen und Polizisten auf diesem Wege für ihre geleistete Arbeit zu danken, was sich in einem positiven Ergebnis im Zuge der Polizei- und Kriminalstatistik wider­spiegelt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1116 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

 


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