statistisches
Zahlenmaterial, gerade was Teile dieser Amnestie 1995 betroffen hat, bei den
Gerichten bis dato nicht erhoben haben. Es wäre nur im Einzelfall möglich, dies
nachträglich zu erheben, was natürlich auf der Basis von statistischem
Zahlenmaterial gewisse Schwierigkeiten mit sich bringt. So wurde mir zum
Beispiel bezüglich § 1 von meinen Mitarbeitern, die damit gearbeitet
haben, mitgeteilt, dass hiervon sehr wenige Verfahren betroffen waren, sodass
diese Bestimmung nicht wirklich gegriffen hat.
Ganz anders hat
es im Hinblick auf § 2 ausgesehen. Dieser § 2 sieht vor, dass eine
Strafnachsicht eintreten soll. Da ist es uns möglich gewesen, anhand von
Schätzungen des Strafregisteramtes eine Einschätzung vorzunehmen. Das müssen
Sie sich so vorstellen, dass sämtliche Verurteilungen im Strafregisteramt
eingetragen sind und dort dann „nicht vollstreckt“ angemerkt ist, sodass es uns
möglich ist, dies nachzuvollziehen. Hier wissen wir, dass wir zirka
10 000 Fälle hatten, die unter die Amnestie 1995 gefallen sind, wobei
hiervon auf der einen Seite auch sehr viele Geldstrafen betroffen waren. Auf
der anderen Seite hat es sich vielfach um ausländische Straftäter gehandelt. Es
waren teilweise deutsche Staatsbürger oder Personen aus Ex-Jugoslawien, soweit
wir Kenntnis davon erlangt haben, sodass wir mit diesem Amnestiegesetz eine
Bevölkerungsgruppe begünstigt haben, die nicht einmal österreichische
Staatsbürger waren.
Besonders
schlechte Erfahrungen – und auch darauf hat die Frau Abgeordnete schon
hingewiesen – haben wir im Bereich der bedingten Nachsicht eines Teiles
einer Strafe gemacht. Diese bedingte Strafnachsicht wurde, entgegen der
üblichen Praxis in Österreich, ohne Rücksicht auf die Persönlichkeit des
Strafgefangenen erteilt. Hier haben wir wirklich auch Rückfallstäter praktisch
bedingt in die Strafe entlassen.
Auch ich sehe es
rechtspolitisch als sehr problematisch an, wenn der Nationalrat durch ein
Gesetzesvorhaben 10 000 rechtskräftige Urteile – es sind gesicherte
10 000 Fälle – mit einem Schlag außer Kraft setzt. Das ist für mich auch rechtsstaatlich, insbesondere im Hinblick auf
das Prinzip der Gewaltentrennung, wirklich eine bedenkliche Entwicklung. (Beifall
bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.) Daher ist dies auch aus
meiner Sicht als Justizministerin
nicht der richtige Weg.
Herr
Abgeordneter Pendl hat die Situation in den überfüllten Justizanstalten angesprochen.
Wir kennen dieses Problem, wir alle wissen, dass dies ein Problem ist. Wir
arbeiten in verschiedenen Bereichen an einer Lösung dieses Problems. Aber mein
Weg ist sicherlich nicht derjenige, dass ich die österreichischen Gefängnisse
im Wege einer Amnestie leeren möchte. Das ist nicht der Weg, den ich gehen
werde, sondern mein Weg ist der, dass wir uns im Bereich des Electronic Monitorings
und im Bereich von gemeinnütziger Arbeit anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen
etwas überlegen werden, dass wir aber auf der anderen Seite auch dafür Sorge
tragen werden, dass wir durch eine Reorganisation der Strafvollzugsverwaltung
ganz wesentliche Aspekte in der Straffung des Strafvollzuges tatsächlich
umsetzen wollen, um die Arbeit in den Justizanstalten zielführend und effizient
zu verbessern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
18.56
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Ich bin froh, dass Sie sich vor mir zu Wort gemeldet haben, weil mir das jetzt Gelegenheit gibt, ein paar Dinge sozusagen zu klären beziehungsweise einzumahnen, dass ich mir – bitte verzeihen Sie oder erlauben Sie mir, das zu sagen – ein wenig präzisere Angaben einer Bundesministerin erwartet