Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 29

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Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich stelle erstens fest, dass ich keine Bedarfserhebungen in Medizin gemacht habe. Zwei­tens trete ich dafür ein, dass für alle, die ein Maturazeugnis haben und geeignet sind, die Studienwahl eine offene sein soll. Ich stelle drittens fest, dass ich von einer altkom­munistischen Planwirtschaft in allen Bereichen nichts halte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Jarolim: Die falsche Antwort war das! Das hat mit der Frage nichts zu tun!)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Bekanntlich haben Sie unmittelbar nach dem EuGH-Urteil im Juli des heurigen Jahres Verhandlungen mit Brüssel begonnen, um diese Situation zu lösen. Welche Lösungsalternativen haben Sie dort vorgeschlagen?

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es gibt die Möglichkeit – wie es die Belgier vorgeschlagen haben –, eine Wohnsitzregelung zu machen: wer drei bis fünf Jahre in Österreich wohnt. Es gibt die Möglichkeit, wie es auf dem Arbeitsmarkt vorgesehen ist, eine Safeguard-Klausel in Österreich einzuführen, das heißt eine gewisse Quote, wenn eine Überbelastung bemerkbar ist. Es gibt auch die Möglichkeit, zu sagen: Dort, wo die Homogenität gestört ist, brauchen wir wieder besondere Hochschulerfordernisse; das heißt, diejenigen, die in ihrem Heimatland einen Studienplatz haben, können auch bei uns studieren.

Diese Möglichkeiten müssen jetzt geprüft werden. Sie müssen EU-konform sein, sie dürfen nicht diskriminierend sein und müssen von der Kommission so weit akzeptiert werden, dass die Kommission nicht zum EuGH geht, um zu klagen. Denn derjenige, der geklagt hat, war die Kommission und nicht ein Privater.

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen damit zur 9. Anfrage an die Frau Bundesministerin. Sie wird von Frau Abgeordneter Mag. Muttonen gestellt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Ministerin! Meine Frage lautet:

128/M

„Wie ist der aktuelle Stand der von Ihnen in Reaktion auf den Rechnungshofbericht zum KHM angekündigten totalen Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips in den österrei­chischen Museen?“

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Museen haben den Auftrag erhalten, dieses Vier-Augen-Prinzip darzustellen und um­zusetzen.

Im Technischen Museum ist es so, dass bei Beträgen über 5 000 € eine zusätzliche Genehmigung durch die Geschäftsführung und eine Genehmigung durch die Abteilung erfolgt.

Im Naturhistorischen Museum ist es so, dass das Vier-Augen-System bereits einge­führt wurde.

In der Albertina ist es ebenfalls so geregelt, dass Abteilungsleiter, Hauptabteilungsleiter und Geschäftsführer unterschreiben müssen.

 


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