Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 30

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Im Kunsthistorischen Museum ist es so, dass bei 500 € die Genehmigung des Abtei­lungsleiters und des Leiters des Zentraleinkaufes erfolgen muss. Ab 500 € bedarf es der Genehmigung der Abteilungsleiter plus des Generaldirektors oder eines der beiden Prokuristen. Im Kunsthistorischen Museum wird ab Jänner 2006 eine verstärkte interne Revision eingeführt, und es wird weiterhin die Frage bearbeitet, wie das Vier-Augen-System noch intensiver umzusetzen ist.

Es ist jedenfalls so, dass alle Museen einen Bericht geliefert haben und alle Museen klar festgestellt haben, dass ab einer bestimmten Summe das Vier-Augen-System vor­handen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mut­tonen.

 


Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Ich würde trotzdem gerne wissen, warum Sie entgegen Ihren Ankündigungen keine Ausschreibung für einen wirtschaft­lichen Direktor im Kunsthistorischen Museum vorgenommen haben, um endlich die vom Rechnungshof sehr stark kritisierten Missstände zu beseitigen, oder ob Sie das schon getan haben.

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Ausschreibung eines wirtschaftlichen Direktors ist nicht meine Aufgabe. Wer das Mu­seengesetz liest, weiß ganz klar, dass das die Aufgabe des Kuratoriums ist.

Ich habe verlangt, dass das Vier-Augen-Prinzip durchgeführt wird, dass es dargestellt wird und dass so vorgegangen wird. Das ist von den Museen dargestellt worden.

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Kainz.

 


Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Welche Kontrollmechanismen sind als Ergänzung zum Vier-Augen-Prinzip vorgesehen?

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Bereits im Museengesetz wurden zahlreiche Kontrollmechanismen eingeführt: das Kuratorium, unabhängige Wirtschaftsprüfer und die Mitglieder des Kuratoriums, die vom Bundes­ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und vom Finanzministerium entsandt werden. Es sind also zahlreiche Kontrollmechanismen eingeführt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Neudeck, bitte.

 


Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Wie beurteilt der Evaluierungsbericht die Leistungsfähigkeit der Bundesmuseen?

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Der Evaluierungsbericht hat der Entwicklung und der Leistungsfähigkeit der Bundesmu­seen ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Es ist wörtlich Folgendes festgehalten: Die Gesamtsituation der Bundesmuseen stellt sich auf Grund der Ergebnisse der Evaluie­rung in weiten Bereichen als sehr zufrieden stellend dar. Die Gutachter und Gutachte­rinnen zogen insgesamt eine positive Bilanz.

 


Das ist, glaube ich, eine schöne Bestätigung der Arbeit im Kulturbereich. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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