Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 113

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Das schreibt die „FAZ“, Herr Kollege Grünewald! Ich glaube, dass das aussagekräftig genug ist, „denn wann schon und wo noch wäre es je vorgekommen“! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Neudeck.)

Offenbar gibt es das nur in Österreich, dass man den Wünschen der Rektoren nach­kommt, denn wenn Sie die Debatte verfolgt haben, haben Sie sicher bemerkt, dass die Rektoren begeistert von den Geldern waren, die ihnen ab 2007 zusätzlich zur Verfü­gung gestellt werden. Da hört man nichts mehr von dem Problem, dass das jetzt nicht geht und dass das zu wenig ist.

Nur die Opposition meint, es reiche eben immer noch nicht. Die Rektoren selbst sind aber zufrieden, und es ist mir einfach wichtig, Ihnen das auch schon vorab zu sagen, denn dieses ewige Schlechtmachen und dieses ewige Krankjammern dieses neuen guten Gesetzes, das uns in Europa in diesem Bereich führend gemacht hat, wo alle hinschielen und -schauen und sagen, das ist ein gutes Gesetz und wir wollen so etwas Ähnliches machen, muss einmal aufhören. – Das muss Ihnen auch einmal ins Stamm­buch geschrieben werden!

Ich bitte Sie einfach, schauen Sie einmal auch die positiven Dinge bei dieser Sache an! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) – Danke.

Bei dem Gesetz, das wir jetzt auch beschließen – neben dem Selbständigen Antrag, den wir ja auch einbringen –, geht es um die Anpassung des Forschungs- und Tech­nologieförderungsgesetzes, das insgesamt von allen gutgeheißen wird, denn jetzt schaffen wir es, dass durch eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Rechtssicher­heit Unmengen von Förderrichtlinien in einem zusammengefasst werden.

Es gibt bezüglich der Basisprogramme etwa 20 Förderprogramme, die alle unter­schiedlich waren. Es war für die Förderwerber unheimlich schwierig, ihr Ansuchen ab­zugeben, weil es so kompliziert und so komplex war.

Mit diesem Gesetz wird das auf eine Richtlinie reduziert. Das heißt, es gibt in Zukunft eine einzige Rahmenrichtlinie, die all diese unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu­sammenfasst. Ich denke, diesem Gesetz und dieser guten Sache werden auch Sie sich nicht verweigern können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­ministerin Gehrer. – Bitte, Frau Ministerin.

 


17.03.46

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe den Vorrednern sehr genau zugehört. Ich stelle also fest: Herr Abgeordneter Moser möchte, dass wir weniger Geld für die Forschung zur Verfügung stellen. (Abg. Mag. Kuntzl: Das hat er aber nicht gesagt! Abg. Mag. Jo­hann Moser: Nicht zugehört!) – Er hat kritisiert, dass die österreichische Bundesregie­rung so viel für die Forschung zur Verfügung stellt!

Meine Damen und Herren! Er hat kritisiert, dass aus dem FWF so wenige Projekte ge­fördert werden können. Wissen Sie, wie hoch der FWF unter dem Herrn Kollegen Einem dotiert war? – Er war mit 79 Millionen € dotiert. Heute ist er mit 115 Millionen € dotiert, und im Jahr 2006 werden es 119 Millionen € sein. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung hat empfohlen, noch 30 Millionen € dazuzugeben, dann wer­den das fast 150 Millionen € sein.

Gerade gestern habe ich einen Brief von Herrn Präsidenten Kratky erhalten, der sich dafür bedankt hat, Herr Abgeordneter Moser, dass dieser FWF so weit aufgestockt wird, dass zusätzliche junge Forscher und Forscherinnen Förderungen bekommen


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