Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 78

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Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der zuständige Bundesminister wird aufgefordert, sich im Rat dafür einzusetzen, dass der vorliegende Entwurf der Kommission  für eine Richtlinie des Europäischen Parla­ments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt zurückgezogen und das Konzept grundlegend überarbeitet wird.

Der zuständige Bundesminister wird insbesondere im Hinblick auf die österreichische EU-Ratspräsidentschaft weiters aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die weitere Vorgangsweise bei der Vollendung des Binnenmarktes im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen folgenden Gesichtspunkten Rechnung trägt:

Vollendung des Binnenmarktes schrittweise durch Harmonisierung der Rechtsvor­schriften nach Sektoren, wie dies auch bisher mit einigem Erfolg geschehen ist;

Sicherstellung von rasch wirksamen Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die gewährleisten, dass der Schutz der rechtlich geschützten Interessen der Bürgerinnen und Bürger (Arbeitnehmerschutz; Konsumentenschutz; Umweltschutz; Gesund­heits­schutz; Schutz vor Kriminalität usw.) auch weiterhin gewährleistet bleibt,

Abschätzung der positiven und negativen Wirkungen und deren Verteilung bei ent­sprechenden Liberalisierungsmaßnahmen, insbesondere für die Arbeitsplätze und für KMU,

Ausschluss jeglicher Wirkung der Liberalisierungsrichtlinien auf die arbeits- und sozialrechtlichen Normen,

vollständige Aufrechterhaltung der Bestimmungen der Entsenderichtlinie für die im Zusammenhang mit der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen entsen­deten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,

Sicherstellung, dass die außerhalb des Herkunftslandes tätigen Dienstleister ihrer Steuerpflicht entweder im Erbringerland oder im Herkunftsland nachweislich nach­kommen,

klare Trennung der Dienstleistungsliberalisierung von den Regeln über die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge, die in einer eigenständigen gesetzlichen Rege­lung im Sinne des Entwurfs zum Europäischen Verfassungsvertrag unter Berück­sichtigung des Primats der Mitgliedstaaten bei ihrer Regelung und Erbringung geregelt werden soll und erst dann und unter Berücksichtigung dieser Bedingungen

Liberalisierung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in den harmonisierten Sektoren.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gril­litsch. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

12.42.48

 


Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren der Bundesregierung! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist heute wahrlich die Offenbarung, die wir hier erleben, die Offenbarung darüber, welchen Zugang wir zu den Menschen haben, vor allem welchen Zugang Sie, Herr Dr. Gusen­bauer, zu den Menschen im ländlichen Raum und zu den bäuerlichen Familien haben. – Anscheinend einen sehr schlechten (Abg. Großruck: Gar keinen!), denn


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