Entschließung
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Der
zuständige Bundesminister wird aufgefordert, sich im Rat dafür einzusetzen,
dass der vorliegende Entwurf der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt zurückgezogen und das Konzept
grundlegend überarbeitet wird.
Der
zuständige Bundesminister wird insbesondere im Hinblick auf die österreichische
EU-Ratspräsidentschaft weiters aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die
weitere Vorgangsweise bei der Vollendung des Binnenmarktes im Bereich der
Erbringung von Dienstleistungen folgenden Gesichtspunkten Rechnung trägt:
Vollendung
des Binnenmarktes schrittweise durch Harmonisierung der Rechtsvorschriften
nach Sektoren, wie dies auch bisher mit einigem Erfolg geschehen ist;
Sicherstellung
von rasch wirksamen Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die gewährleisten, dass
der Schutz der rechtlich geschützten Interessen der Bürgerinnen und Bürger
(Arbeitnehmerschutz; Konsumentenschutz; Umweltschutz; Gesundheitsschutz;
Schutz vor Kriminalität usw.) auch weiterhin gewährleistet bleibt,
Abschätzung
der positiven und negativen Wirkungen und deren Verteilung bei entsprechenden
Liberalisierungsmaßnahmen, insbesondere für die Arbeitsplätze und für KMU,
Ausschluss
jeglicher Wirkung der Liberalisierungsrichtlinien auf die arbeits- und sozialrechtlichen
Normen,
vollständige
Aufrechterhaltung der Bestimmungen der Entsenderichtlinie für die im Zusammenhang
mit der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen entsendeten
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,
Sicherstellung,
dass die außerhalb des Herkunftslandes tätigen Dienstleister ihrer
Steuerpflicht entweder im Erbringerland oder im Herkunftsland nachweislich nachkommen,
klare
Trennung der Dienstleistungsliberalisierung von den Regeln über die Erbringung
von Leistungen der Daseinsvorsorge, die in einer eigenständigen gesetzlichen
Regelung im Sinne des Entwurfs zum Europäischen Verfassungsvertrag unter
Berücksichtigung des Primats der Mitgliedstaaten bei ihrer Regelung und
Erbringung geregelt werden soll und erst dann und unter Berücksichtigung dieser
Bedingungen
Liberalisierung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in den harmonisierten Sektoren.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grillitsch. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren der Bundesregierung! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist heute wahrlich die Offenbarung, die wir hier erleben, die Offenbarung darüber, welchen Zugang wir zu den Menschen haben, vor allem welchen Zugang Sie, Herr Dr. Gusenbauer, zu den Menschen im ländlichen Raum und zu den bäuerlichen Familien haben. – Anscheinend einen sehr schlechten (Abg. Großruck: Gar keinen!), denn