Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 136

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ment GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1257 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieses Einspruches des Bundesrates wurde dem Familienausschuss eine Frist bis 19. Dezember 2005 zur Berichterstattung gesetzt. Die Verhandlung über diesen Gegenstand ist daher in dieser Sitzung aufzunehmen.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung wird nicht gestellt.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Lentsch. Sie hat sich eine Wunsch­redezeit von bis zu 4 Minuten erbeten. – Bitte.

 


15.48.08

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Faktum ist, dass wir am 19. Oktober hier im Hohen Haus ein Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ beschlossen haben. Am 1. Dezember kam der Einspruch des Bundesrates, das heißt, die Kolleginnen und Kollegen der Oppositions­parteien haben dagegen gestimmt. Schon, so muss man sagen, 20 Tage danach behandeln wir dasselbe Thema wieder hier im Hohen Haus.

Eigentlich müsste man hier die Sinnfrage stellen, denn die rot-grüne Blockadepolitik bringt eigentlich niemandem etwas, weder den Familien noch den Frauen draußen in der Bevölkerung. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf eignet sich wirklich nicht für billige Polemik, schon gar nicht drei Tage vor Weihnachten. (Abg. Dr. Einem: Dann lassen Sie es halt!)

Dass immer öfter Bereiche der Verwaltung ausgegliedert werden, ist der Zug der Zeit, denn starre Dienstposten sind nicht sehr hilfreich, wenn man etwas rasch umsetzen möchte. Ich denke, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, ist es höchste Zeit, dass man zusätzliche Hilfe anbietet, dass man den Frauen draußen in der Bevölkerung hilft. (Abg. Eder: Nicht draußen, drinnen!)

Die SPÖ-Ministerinnen haben zu diesem Thema zwar sehr viel geredet und auch sehr viele Aktionen gesetzt, aber unter dem Strich ist nicht wirklich etwas herausgekommen. Das beste Beispiel dafür ist das Frauen-Volksbegehren, das eigentlich nichts gebracht hat, das nur eine Bankrotterklärung der SPÖ-Frauenpolitik und in der Folge auch der SPÖ-Familienpolitik dargestellt hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kuntzl: Weil Sie nichts gemacht haben!)

Wenn Frau Sozialministerin Haubner jetzt Druck macht, was dringend notwendig ist, dann ist das gut so, denn wir brauchen rasch Maßnahmen, die Unterstützung der Wirtschaft und eine unbürokratische Organisation. Nur so können wir den Frauen bei ihrem täglichen Spagat zwischen Familie und Beruf helfen. Nur so können wir die Frauen und Familien draußen unterstützen.

Ausgliederungen sind an sich nichts Unanständiges. Geschätzte Damen und Herren von der SPÖ, fragen Sie einmal Ihren Bürgermeister Häupl in Wien oder Ihren Landeshauptmann Voves in der Steiermark (Zwischenruf des Abg. Gradwohl), beide werden Ihnen erklären, was es mit den Ausgliederungen auf sich hat.

Es wäre natürlich schön, geschätzte Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie drei Tage vor Weihnachten Ihren Widerstand gegen diese Gesellschaft „Fami-


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