Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 27

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dertengleichstellungsgesetz setzt dazu den notwendigen Impuls, und es gibt Zumut­barkeitsbestimmungen, die im Laufe der Zeit immer an Schärfe zunehmen.

Wir verlieren beziehungsweise ich verliere heute im Parlament mit Herbert Haupt einen sehr engagierten Mitstreiter. Aber er bleibt uns als Behindertenanwalt erhalten und wird sich dem Thema „Gleichstellung von behinderten Menschen“ von einer anderen Position aus mit seiner ganzen Kraft widmen. Ich möchte dir, lieber Herbert, „in aller Klarheit“ einen schönen Abschied wünschen und – das ist jetzt auch ein kleiner Gebär­densprachkurs „in aller Klarheit“: so wie ein Scheibenwischer – kann nur sagen: Lebe wohl, adieu und toi, toi, toi! (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen, der SPÖ sowie Beifall von Bundeskanzler Dr. Schüssel und Staatssekretär Dolinschek.)

9.29


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


9.29.24

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! 800 000 Menschen in Österreich – 10 Prozent der Bevöl­kerung – gelten als behindert. Das Behindertengleichstellungsgesetz, das ab dem 1. Jänner 2006 in Kraft ist, gilt für sie und ihre Angehörigen. Ein neues Mittel wurde eingeführt: Wenn jemand diskriminiert wird, dann kann er zum Bundessozialamt gehen und dort einen Vorfall schlichten lassen. Es kann dann auch noch Mediation einge­schaltet werden. Wenn das alles nichts hilft und die Diskriminierung nicht aufhört, dann kann man zu Gericht gehen.

Eine weitere Institution wurde geschaffen, nämlich der Behindertenanwalt. Dieser Behindertenanwalt ist vom Gesetz her nicht weisungsfrei gestellt, er muss dem Parlament nicht Bericht erstatten, er ist für behinderte Menschen eine Anlaufstelle, die sehr zahnlos ist.

Als es zur Ausschreibung dieser Einrichtung kam, war die Vorgangsweise dabei sehr fadenscheinig: Ex-Minister Herbert Haupt hat sich schon im Vorfeld als geeignet präsentiert. Er wurde dann auch tatsächlich Behindertenanwalt und wird in der nächs­ten Zeit in dieser Funktion tätig sein. Das ist jener Ex-Minister, der für die Unfall­ren­tenbesteuerung und für die Einführung von Ambulanzgebühren zuständig war. Das ist auch jener Ex-Minister, der schon als Mitglied der Regierung wusste, dass der Wirtschaftskurs gescheitert ist. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Das ist jener Ex-Minister und zukünftige Behindertenanwalt, durch welchen jetzt laut Zeitungsberichten im Büro des Behindertenanwalts Versorgungsposten für Mitarbeiter in BZÖ-Ministerien geschaffen werden! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Behinderte Menschen brauchen kompetente Unterstützung – und sind nicht an Versorgungs- und Postenschachermethoden inter­essiert! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Letztklassig!)

Sehr geehrter Herr Behindertenanwalt Haupt, ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Tätigkeit, aber die Verfassung gilt auch für Sie! An die Verfassung haben sich alle Menschen in Österreich zu halten. Dass das bis Kärnten nicht durchdringt, ist wirklich ein Skandal! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Scheibner: Wissen Sie, was in der Verfassung steht?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Behindertengleichstellungsgesetz gibt es zum Thema „Bildung“ kein einziges Wort. Eltern mit behinderten Kindern haben nach wie vor Spießrutenläufe zu machen, damit sie ihr Kind integrativ unterrichten lassen kön­nen, damit ihr Kind nach Talenten und Fähigkeiten gemeinsam mit anderen Kindern gefördert werden kann. Die Lebenssituation von Eltern mit behinderten Kindern ist eine


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