11.02
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren! Wenn man der Opposition zuhört, hat man den Eindruck, es muss auf dieser Teststrecke unbedingt 160 km/h gefahren werden. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen: bis 160 km/h darf dort gefahren werden! Und wenn wir über Tempo 160 sprechen, dann sprechen wir bitte auch über die Begleitmaßnahmen! Ich denke, dass es ganz wenige Strecken auf Autobahnen gibt, die so gut überwacht und kontrolliert sind wie diese Teststrecke während dieses Probebetriebes.
Abgesehen davon
reden wir heute nicht über Tempo 160, sondern über eine Gesetzesänderung,
dass auch künftig auf jeden Fall bei 180 km/h oder bei Überschreitung von
180km/h der Führerschein entzogen wird (Abg. Eder: Das ist ja
jetzt auch der Fall! Was redest du denn da?), auch bei dieser Teststrecke bei Tempo 160. Diese Klarstellung (Abg.
Eder: Das ist keine Klarstellung!) ist eine wichtige begleitende Maßnahme, um
uneingeschränktes schnelles Fahren auf der Teststrecke zu verhindern. Dieser
Probebetrieb darf auch nicht dazu führen oder den Eindruck erwecken, dass auf
dieser Teststrecke das Rasen straffrei ermöglicht wird.
Vielmehr geht es
darum – das hat der Herr Staatssekretär jetzt gerade gesagt –, dass
die Verkehrsteilnehmer bei erhöhter Geschwindigkeit mit sehr viel und mehr
Eigenverantwortung agieren und fahren sollen.
Der Tempoversuch
wird außerdem mit wesentlichen Auflagen verknüpft, weil keine zusätzlichen
Gefährdungen für die Verkehrssicherheit entstehen dürfen und sollen. Also:
Tempo 160 gilt nur bei optimalen Fahrbedingungen, das bedeutet, dass bei
schlechter Sicht, bei schlechten Witterungsverhältnissen die zulässige Höchstgeschwindigkeit
herabgesetzt wird, angezeigt durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen.
Zusätzlich wird auf
dieser Teststrecke ein LKW-Überholverbot verfügt und eine Section-Control-Anlage
eingerichtet.
Weiters ist es ganz
wichtig, dass wir die Auswirkungen auf die Umwelt untersuchen. Die Lärm- und
Schadstoffemissionen müssen ermittelt und ausgewertet werden.
Und schließlich soll
durch diesen Versuch auch festgestellt werden, ob bei variablen Tempolimits die
Leistungsfähigkeit der Autobahnen und die Verkehrsflüssigkeit verbessert wird.
Wenn man also über Tempo 160 und über diese Gesetzesänderung spricht, dann muss man unbedingt diese Begleitmaßnahmen mit einbeziehen und auf jeden Fall mit einbeziehen, dass es erforderlich ist, den Stand der heutigen Technik im Fahrzeugbau und natürlich auch die Straßenerhaltungsmaßnahmen, die gesetzt worden sind, zu berücksichtigen. Ich denke, dass es auf jeden Fall einen Versuch wert ist, diese Teststrecke für Tempo 160 einzuführen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
5 Minuten. – Bitte.
11.05
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Mitglieder des Hohen Hauses sowie Zuhörer und Zuhörerinnen! Man braucht schon gute Nerven, um das durchzuhalten (Abg. Wattaul: Weil wir diskriminiert worden sind!), was Sie uns hier die ganze Zeit vormachen wollen, nämlich eine Maßnahme, die ausschließlich und nur dem Wahlkampf Ihres Herrn Bundesministers Gorbach dient, uns als Verkehrssicherheitsmaßnahme zu verkaufen. Da braucht man extrem gute Nerven, um das durchzuhalten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)