Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 62

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neuen Regelung wesentlich klarere Befugnisse, als das vorher der Fall war. Wir haben zu diesem Zweck ein Gutachten von Professor Brünner und Professor Hauser erstellen lassen. Eine Reihe von Fakten, die in diesem Gutachten enthalten sind, sind nunmehr verwirklicht worden. Daher halte ich das auch für eine vernünftige Sache und in dieser Form auch für eine vernünftige Zusammenarbeit.

Zum Zweiten muss man aber wissen – und das ist der Punkt, den wir doch noch etwas genauer beleuchtet haben wollen, aber vielleicht kann da einer der Herren Staats­sekretäre etwas dazu sagen –: Die Mautaufsichtsorgane haben natürlich nunmehr auch die Möglichkeit, bei Kontrolle der Vignette, wenn diese nicht am Auto vorhanden ist, in ihrem Ermessen entweder 120 € Strafe zu kassieren – und die Ersatzvignette gilt dann bis, denke ich, um Mitternacht des nächsten Tages, und dann muss man eine Vignette kaufen –, oder sie haben die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten. Die Anzeigeerstattung bedeutet allerdings 4 000 € Strafe und ist wesentlich höher als diese 120 €. Daher muss man sich auch das sehr genau anschauen, und ich würde gerne wissen, wie das nunmehr in Zukunft gehandhabt werden wird.

Ein weiterer Punkt, der auch immer wieder aufstößt, ist der, dass Mautaufsichtsorgane die 120 € Strafe auch dann verfügen, wenn zum Beispiel Autofahrer, wie in Simmering, bei einer Tankstelle Richtung Flughafen nur vom Bezirk her zur Tankstelle fahren, irgendwelche Lebensmittel einkaufen, wieder in den Bezirk zurückfahren und nicht die Autobahn benutzen – dann werden sie bereits bei der Tankstelle gestraft!

Das halte ich weder für die Wirtschaft noch für die dortigen Betreiber für sinnvoll. Man sollte diesen Mautaufsichtsorganen sagen, wann man wirklich strafen soll und wie das Ganze vor sich gehen soll. In diesem Bereich, so denke ich, ist noch ein bisschen Schulung notwendig. Ich ersuche die Herren Staatssekretäre, wenn wir dem jetzt auch zustimmen, dass man darauf wirkt, diese Schulungsmaßnahmen entsprechend zu tätigen.

Zum Dritten möchte ich zur Frage des Brenner-Bahntunnels und zu dem, was Kollegin Hakl vorhin schon ausgeführt hat, sagen: leistungsfähige Infrastrukturen in Tirol – selbstverständlich! Ich sage aber dazu: leistungsfähige Infrastrukturen auch in ganz Österreich und nicht nur in Tirol! Wir haben auch alle Hände voll zu tun, um die Ost-West-Infrastruktur entsprechend auszubauen.

Wir sind aber sehr dafür – und haben das immer schon gesagt –, dass wir eine Quer­finanzierung von der Straße hin zu Bahn befürworten. Wir befürworten das auch in diesem Fall und in der Form, wie das geschieht, dass eben eine Rückstellung im Rahmen der Bilanzen der ASFINAG erfolgt, um die Querfinanzierung zur Bahn hin zu ermöglichen.

Folgendes muss noch gewährleistet bleiben: Die EU-Wegekostenrichtlinie muss noch so gestaltet werden, dass das auch im Rahmen der EU-Richtlinie möglich ist. – Aber es ist richtig und gut, wenn wir jetzt schon damit beginnen, diese Vorgangsweise zu wählen.

In diesem Sinne darf ich also ruhigen Gewissens meiner Fraktion empfehlen, dem die Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wattaul. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.28.14

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Die Herren Staats­sekretäre! Wieder ein klarer Erfolg von Minister Gorbach in der EU: Er hat sich durchgesetzt, dass wir jetzt die Querfinanzierung machen können. Frau Kollegin Hakl


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