Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 66

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Mein Vorredner, Herr Kollege Eder, hat schon auf die Problematik des großen Ermes­sensspielraums zwischen 120 € für eine Ersatzmaut und bis zu 4 000 € bei einer Anzeige hingewiesen. Ich denke mir, es ist dieser Weg, der gefunden wurde, gangbar, aber eines möchte ich schon noch anmerken als großes Problem, und zwar wie die Berufskraftfahrer von dieser Regelung der Maut betroffen sind. Es kommt zu immer mehr Verfahren, bei denen sich herausstellt, dass Berufskraftfahrern, die Ersatzmaut gezahlt haben, weil die Maut nicht entrichtet wurde, dann diese Ausgabe als Ver­waltungsstrafe vom Monatslohn abgezogen wird und sie das berappen müssen, was eigentlich die Fahrzeughalter zahlen müssten.

Das ist ein unhaltbarer Zustand für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich, und ich hoffe, dass es auch da bald zu Verbesserungen und zu Änderungen kommt.

Worauf ich aber auch bei der Gelegenheit eingehen möchte – ich möchte es abermals reklamieren –, ist eine fehlende Novelle des Bundesstraßengesetzes. Es ist bekannt, dass die A 23, die meistbefahrene Straße Österreichs, spätestens im Jahr 2009 im Bereich zwischen Hansenkurve und Sterngasse saniert werden muss. Wenn die meistbefahrene Straße Österreichs saniert werden muss, heißt das, dass unendlich viele Verkehrsströme, große Verkehrsströme umgeleitet werden müssen, und das ist nur innerhalb des hochrangigen Straßennetzes möglich. Das geht nicht über irgend­welche Gassen in Favoriten oder in Liesing. Das ist aus meiner Sicht wirklich ganz relevant.

Die S 1 wird heuer noch dem Verkehr übergeben. Wir müssen dann eine Spange realisieren zwischen der S 1 und der A 23, die dann während der Umleitungsphase als Nadelöhr, als Ventil dienen kann. Nur dann ist der Verkehr einigermaßen in den Griff zu bekommen, und der Ostraum Österreichs wird nicht in ein allgemeines Verkehrs­chaos gestürzt.

Es kann nicht sein, dass man weder den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs gerade im Südraum Wiens forciert – wir wissen, dass der Modal Split im Süden Wiens ganz besonders schlecht ist – noch die notwendigen Straßenverbindungen herstellt. Das alles kann nur zu einem Chaos führen, und ich würde Sie wirklich dringend ersuchen, endlich eine Novelle zum Bundesstraßengesetz vorzulegen, in der auch diese Spange zwischen S 1 und A 23 vorgesehen ist. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

11.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.42.14

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Bayr, wie Sie sicher auch selbst wissen, wird das Bundesstraßengesetz gerade verhandelt und ist im Endstadium. (Abg. Eder: Das ist schon ein bisschen lang im Endstadium! Da werden Sie nicht mehr dabei sein, glaube ich!) Also es wird dieses Bundesstraßen­gesetz sicher in allernächster Zeit hier im Hohen Haus zur Debatte vorliegen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Für den europäischen elektronischen Mautdienst ist es unabdingbar, dass die Systeme in den Ländern untereinander kompatibel sind. Das heißt, dass Mautabbuchungen grenzüberschreitend reibungslos funktionieren müssen. Daher ist es das Ziel dieser EU-Richtlinie, dieser Interoperabilitäts-Richtlinie, die mit der heutigen Novelle umgesetzt wird, dass im technischen Bereich, im Bereich der Verfahren, aber auch im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen­gearbeitet wird.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite