Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 68

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11.47.13

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich beziehe mich jetzt auf die Mauteinnahmen, nicht auf die anderen Teile des vorgelegten Gesetzes, da wir ja schon erläutert haben, dass wir im Großen und Ganzen dem zustimmen können. 20 Prozent der Maut­ein­nahmen, das sind zirka 19 Millionen € im Jahr – darüber wurde schon gesprochen –, in Hinkunft als Rücklage vorzusehen, das ist eigentlich nicht erst ab jetzt möglich oder durch den wild entschlossenen Kampf des Herrn Bundesministers, das ist eigentlich mit der alten Wegekostenrichtlinie bereits möglich gewesen. Wir hätten schon sehr viel länger ansparen können. Das wird auch in den Erläuterungen zum gegenständlichen Gesetz eindeutig festgehalten.

Allerdings – wie schon Frau Kollegin Moser angeführt hat – bemängelt auch die Tiroler Landesregierung, dass die vorliegende Regelung zu eng gefasst sei. – Warum?

Es wird zwar die neue Wegekostenrichtlinie noch nicht veröffentlicht, aber wir wissen doch schon einiges, was drinnen steht, und wir wissen auch, dass nach der alten Regelung auch andere Eisenbahnachsen bereits mit einer Querfinanzierung realisier­bar gewesen wären, wie zum Beispiel die Eisenbahnachse Paris – Bratislava über Straßburg und Wien. Auch die Achse Prag–Linz wäre eine wichtige Ost-West-Verbin­dung, ebenso die Achse Danzig–Wien über Brünn und Bratislava. Mir liegt besonders der Ausbau der Tauernbahn am Herzen, der ja jetzt auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wurde. Die Anrainer werden im Unklaren gelassen, wann es tatsächlich zu der Tunnellösung im Gasteiner Tal kommen wird.

Es wird in der Stellungnahme der Tiroler Landesregierung kritisiert, dass mit einer allgemeiner gehaltenen Formulierung eben auch diese weiteren Eisenbahnprojekte hätten finanziert werden können beziehungsweise Anteile der Mauterträge bereits hätten angespart werden können.

Darum stellt sich für uns die Frage: Wie wird es tatsächlich ausschauen mit der Finan­zierung der österreichischen TEN-Projekte? Wird das auch im Rahmen der öster­reichischen Ratspräsidentschaft endlich ein Schwerpunkt sein, diese Fragen und auch die EU-Kofinanzierung zu klären? Denn wir haben die Befürchtung, dass wichtige Verbindungen dann letztlich wieder geopfert werden, weil einfach das Geld für den Brenner-Basistunnel und für nichts anderes verwendet wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ord­neter Grillitsch. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.50.18

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesstraßen-Mautgesetz, glaube ich, bringt uns viele Vorteile. Die Zusammenarbeit der elektronischen Mautsysteme innerhalb der EU wird verbessert. Ein europäischer Mautdienst für das gesamte mautpflichtige Straßen­netz wird eingerichtet, und die Freiheit der Mitgliedstaaten bleibt dabei unberührt. Das bedeutet eine große Entlastung der Exekutive durch automatische Vignettenkontrollen. Und es ist wichtig, dass die ASFINAG auch die Möglichkeit erhält, automatische Kontrollen durchzuführen. Damit können Vignetten künftig auch mittels Videoüberwachung kontrolliert werden. Mautaufsichtsorgane erhalten das Recht, bei Vignettenkontrollen einen Geldbetrag einzuheben. Und ausländische Vignettensünder können mit Hilfe dieser Gesetzesvorlage besser verfolgt werden.

Diese Ersatzmaut wirkt Entscheidungen in Verwaltungsstrafverfahren entgegen, dass deutschen Zulassungsbesitzern auf jeden Fall eine Ersatzmautaufforderung zuzu-


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