Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 74

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Kollege Wattaul, da du verlangt hast, dass wir uns bei den Transportunternehmen bedanken: Ich habe etwas dazugelernt. Ich habe nämlich nicht gewusst, dass die Transportunternehmer die Mautbeiträge aus ihren Gewinnen bezahlen und nicht an den Konsumenten weitergeben. Wenn das so ist, dann wirklich auch von mir ein Dankeschön! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Die Gewinne haben sie ja auch vom Konsumenten! – Das ist sehr rotäugig, was du sagst!) – Lieber Freund! Wir zahlen das wohl gemeinsam! (Abg. Wattaul: ... die Transportwirtschaft! Wer zahlt denn die Autobahn?)

12.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Mag. Mainoni. – Herr Staatssekretär, bitte.

 


12.10.50

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir eine weitere Übereinstimmung gefunden haben: dass, wie Herr Abgeordneter Prähauser soeben ausgeführt hat, auch die SPÖ gegen eine PKW-Bemautung in Österreich ist. Ein weiterer Punkt also, wo wir offen­sichtlich Übereinstimmung haben und auch gemeinsam vorgehen können. Die Bundes­regierung denkt nicht einmal daran, derartige Maßnahmen auch nur ins Auge zu fassen!

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber, weil einige rechtliche Fragen unge­klärt sind, die insbesondere von Herrn Abgeordnetem Eder angesprochen wurden, ganz kurz noch einmal zum Thema Ersatzmaut kommen! Faktum ist, dass Mautauf­sichtsorgane, die hoheitlich befugt sind, keine Strafe ausstellen, sondern auffordern, eine Ersatzmaut zu entrichten. Darauf muss man ganz genau, streng rechtlich ge­sehen, achten. Das bedeutet: Der Fahrzeuglenker, der vom Mautaufsichtsorgan erwischt wird, keine Maut bezahlt zu haben, muss einen Mautersatz bezahlen und ist mit diesen 120 € dann zugleich aber auch berechtigt, entsprechende Mautstrecken zu befahren. Es kommt somit nichts anderem als einer Art Organstrafverfügung gleich.

Etwas anderes ist natürlich das Verwaltungsverfahren bei Nichtentrichtung dieser Ersatz­maut – die übrigens die Mautaufsichtsorgane über Dienstanweisung jedenfalls verlangen müssen; so gesehen gibt es in praktischer Hinsicht kein Ermessen, sondern die Mautaufsichtsorgane müssen jedenfalls dazu auffordern, eine Ersatzmaut zu bezahlen. Und im ordentlichen Verfahren erst, im Verwaltungsverfahren, kommt es dann zu einer Bestrafung, wenn keine Maut entrichtet wurde. Es gibt hier einen Maximal­strafrahmen von 4 000 €, wobei aber dieser Strafhöchstbetrag in der Praxis, wie wir wissen, so gut wie nie tatsächlich verhängt wird. In der Praxis sind es rund 400 bis 500 € – also der Mindestbetrag –, und nicht selten werden diese Strafhöhen unter Anwendung der Bestimmung über die außerordentliche Milderung noch einmal um die Hälfte gekürzt. – So weit kurz zu Thema eins.

Thema zwei – dies wurde auch von Herrn Abgeordnetem Verkehrssprecher Eder moniert –: das Befahren von Raststätten, die auch über das nicht mautpflichtige Straßensystem erreichbar sind. Hier ergibt sich einfach praktisch eine Schwierigkeit. Erstens einmal, was die Rechtssituation betrifft: Diese Verkehrsfläche ist eine mautpflichtige Verkehrsfläche, ebenso wie Zu- und Abfahrten zu Autobahnen und Schnellstraßen. Das ist die Rechtssituation.

Praktisch ergibt sich folgendes Problem: Mautaufsichtsorgane überprüfen natürlich in aller Regel aus sicherheitstechnischen Erwägungen zuerst den ruhenden Verkehr. Mautaufsichtsorgane befinden sich also auf den Parkplätzen bei Raststätten und überprüfen dort, ob auch die Maut ordnungsgemäß entrichtet wurde, weil es verkehrs-


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