Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 81

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir treten damit in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Wunsch­redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.37.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir beschließen heute ein Luftfahrtpaket mit drei wichtigen Punkten.

Erstens geht es um die Ratifikation der Neufassung des Internationalen Übereinkom­mens aus dem Jahre 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ – diese Neufassung stammt aus dem Jahre 1997. Sie beinhaltet einmal eine Aktualisierung der veralteten Konvention, ermöglicht zweitens den Beitritt von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration und ersetzt drittens das Einstimmigkeitsprinzip durch das Mehrheitsprinzip.

Zusammen damit ratifizieren wir zweitens das Protokoll über den Beitritt der Euro­päischen Gemeinschaft zu diesem revidierten „EUROCONTROL“-Übereinkommen. Dazu galt es, schwierige diplomatische Lösungen zu finden.

Bei Beschlüssen in Angelegenheiten, in denen die EU die ausschließliche Zustän­digkeit hat, nimmt nun die EU das Stimmrecht ihrer Mitgliedstaaten wahr, und die Mitgliedstaaten sind dann natürlich nicht stimmberechtigt. Wenn jedoch keine aus­schließliche EU-Zuständigkeit besteht, dann stimmen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten ab und der EU-Vertreter ist nicht stimmberechtigt.

Weiters leistet die EU keinen finanziellen Beitrag, darf allerdings auch keine personel­len Vorschläge für die „EUROCONTROL“-Gremien machen. Auch die berühmt-berüch­tigte Gibraltar-Klausel als Kompromiss zwischen Großbritannien und Spanien darf natürlich nicht fehlen.

Und drittens beschließen wir heute eine Novelle zum Luftfahrtgesetz. Es sind dabei die Regelungen der Joint Aviation Authorities betreffend die Lizenzierung und Taug­lichkeit der Piloten zu übernehmen, das sind die Joint Aviation Requirements, die berühmten JARs. Dadurch werden nun die Bestimmungen für die Zivilpilotenscheine in ganz Europa vereinheitlicht. Erfasst sind sowohl die Flächenflugzeuge als auch die Helikopter und auch die flugmedizinische Untersuchung für die Zivilluftfahrer. Ausge­nommen bleiben die Segelflieger, die Ballonfahrer und die Piloten von Hänge- und Paragleitern.

Weiters wird heute die Mitbenützung von Militärflugplätzen durch die Zivilluftfahrt an die Erfordernisse der Praxis angepasst.

Sehr strittig war die Frage der Autorisierung der flugmedizinischen Zentren. Ent­sprechend einem Wunsch des Aero-Clubs erfolgt diese nun durch den Bundesminister für Verkehr, und es wird auch keine Betriebspflicht geben.

Weiters beinhaltet diese Novelle zum Luftfahrtgesetz Klarstellungen bei der Anwen­dung der EG-Verordnung Nummer 2320 aus dem Jahre 2002 über die Sicherheits­kontrollen bei der Luftfracht. Diese Verordnung gilt natürlich bereits unmittelbar. Es muss aber klargestellt werden, wie diese Umsetzung in Österreich erfolgt.

Es geht dabei um die Schaffung einer geschlossenen Kette, einer Sicherheitskette vom Urverlader, der sich auch als so genannter bekannter Versender selbst der Sicher­heitskontrolle stellen kann, über die Beförderer, die sich als reglementierte Beauftragte


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