Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 82

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registrieren lassen können, bis zum Luftverkehrsunternehmen. Das Luftverkehrs­unter­nehmen darf eine Fracht nur dann übernehmen und befördern, wenn es die ge­schlossene Kette gibt oder wenn es selbst entsprechende Sicherheitskontrollen durchgeführt hat. Es ist nun klar, dass Sicherheit etwas kostet, wir wissen das bereits von den umfassenden Sicherheitsbestimmungen bei der Personenbeförderung in der Luftfahrt.

Damit sich jedoch die betroffenen Spediteure unter diesen Voraussetzungen als regle­mentierter Beauftragter beim Ministerium registrieren lassen können und somit die entsprechenden Voraussetzungen einführen, und damit auch die Luftfahrtcarrier die notwendigen Kontrollen lupenrein aufbauen können, bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DI Hofmann, Dipl.-Ing. Missethon, Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage (1191 der Beilagen) zum Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (1263 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1191 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrt­gesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (1263 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

1. In der Z 12 lautet der Abs. 22:

„(22) § 62 samt Überschrift, § 141 Abs. 1a und § 169 Abs. 1, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX, treten mit dem der Kundmachung im Bundes­gesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Alle vor diesem Datum erteilten Bewilligungen im Zusammenhang mit der Mitbenützung von Militärflugplätzen für Zwecke der Zivilluft­fahrt bleiben unberührt.“

2. In der Z 12 wird nach Abs. 22 folgender Abs. 22a eingefügt:

„(22a) § 134a Abs. 6 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX tritt mit 1. Juli 2006 in Kraft.“

Begründung:

Mit dem späteren In-Kraft-Tretens-Datum des § 134a Abs. 6 und 7 soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die entsprechenden Sicherheitskonzepte auszu­arbeiten und der Behörde zur Genehmigung vorzulegen.

*****

Hohes Haus! Ich ersuche um Zustimmung zu allen drei Vorlagen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Regler verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steier. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


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