Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 86

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Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert. Herr Staatssekretär, Sie haben auf § 44 Abs. 2 und § 63 Abs. 2 verwiesen. Ich habe es ja genau mitgeschrieben. Dann habe ich nachgelesen und gesehen, da wird überhaupt nicht darauf Rücksicht genommen, wie AnrainerInnen durch Lärmentwicklung und durch Abgasentwicklung betroffen sind. Deshalb unsere ablehnende Haltung.

Noch ein anderer Aspekt, was die Instandhaltungsbetriebe und die Ausbildungs­betriebe auf Flughäfen anlangt, Zivilluftfahrtschulen et cetera. Im Rahmen der Geneh­migung ist da, bitte, keinerlei umweltbezogene Auflage bei Bescheiden vorgesehen – keinerlei umweltbezogene Auflage bei Bescheiden! Wir haben in Salzburg das Problem mit den Helikopterflügen, mit den Ausbildungsflügen im Helikopterbereich. In diesem Gesetz wird wieder nicht darauf Rücksicht genommen.

Ich möchte noch darauf verweisen, dass es zwar sicherlich allen AnrainerInnen offen steht, Beschwerde einzulegen und bis zu den Höchstgerichten zu gehen. Warum verankern wir das, was in einem Höchstgerichtserkenntnis einmal festgestellt worden ist, nämlich dass man Rücksicht nehmen muss, nicht im Gesetz, damit dieser ständige Instanzenzug durch die AnrainerInnen nicht mehr notwendig ist? Das hätte ich mir erwartet, dann hätte ich auch diesem Punkt zugestimmt. So aber bleibt es bei unserer Ablehnung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Böhm. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.58.47

Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besucher­tribüne! „EUROCONTROL“ ist die europäische Organisation zur Sicherung der Luft­fahrt mit Sitz in Brüssel. In Maastricht befindet sich außerdem das so genannte „Maastricht Upper Area Control Centre“, das dazu da ist, den oberen Luftraum in den Benelux-Ländern sowie von Nordwestdeutschland zu überwachen.

Am 13. Dezember 1960 unterzeichneten in Brüssel Belgien, die Niederlande, Luxem­burg, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Bundesrepublik Deutschland die Eurocontrol International Convention, eine Kooperation für die Sicherheit der Luftfahrt. Am 1. März 1963 traten die Verträge in Kraft. Heute zählt die „EUROCONTROL“ über 35 Mitglieder. Neben 22 Ländern der Europäischen Union zählen dazu auch Albanien, Bosnien, Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Rumänien, die Schweiz, die Ukraine, Serbien/Montenegro und die Türkei.

Seit Herbst 2002 ist auch die Europäische Union selbst Mitglied von „EURO­CONTROL“. Die „EUROCONTROL“ beschäftigt heute über 2 200 Mitarbeiter in 35 verschiedenen Ländern und ist selbst an sieben Standorten tätig. 2004 verzeichnete die „EUROCONTROL“ im Luftraum ihrer Mitglieder über 8 900 000 Flüge. Am 10. Sep­tember 2004, dem verkehrsreichsten Tag im Jahr 2004, registrierte die „EURO­CONTROL“ 29 495 Flugbewegungen. Auch in Österreich ist die Entwicklung mit 7 bis 10 Prozent per anno am Wachsen. Das ist nachvollziehbar anhand der Zahlen, die vor kurzem über die Flughäfen für die Statistik erhoben wurden. Sowohl in Salzburg als auch in Wien als auch in Graz als auch in Innsbruck und in Klagenfurt gab es im Jahr 2005 wieder Zuwächse von teilweise bis zu 17 Prozent, wie es zum Beispiel beim Salzburger Flughafen der Fall war.

Es ist schön, dass man immer wieder ausländische, in diesem Fall englische Aus­drücke gerade in der Luftfahrt verwendet, wie die JAA, Joint Aviation Authorities, kurz Europäische Luftfahrtbehörde. Die Flugbewegungen in Österreich betragen der-


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