zeit über 1 Million im Jahr, das sind knapp 20 Millionen Passagiere, die auf österreichischen Flughäfen landen, um hier einzusteigen, auszusteigen oder umzusteigen.
Im letzten Jahr kam es zu einem beinahe tragischen Zusammenstoß, und ich darf aus der „Sky Revue“ aus dem Jahr 2005 zitieren:
„Flugzeuge kamen sich auf 60 Meter nahe. Nur knapp sind eine serbische und eine französische Passagiermaschine über Ungarn einem Zusammenstoß entgangen. Sie trennte nur ein Abstand von 60 Metern, berichteten ungarische Medien.“
Das ist natürlich vollkommen klar bei Flugbewegungen, wo in
einem Luftraum, der letztendlich immer kleiner wird, je größer die Bewegungen
in diesem Raum stattfinden, die Abstände der einzelnen Flugzeuge, der einzelnen
Flugzeiten, der An- und Abhebezeiten immer kürzer werden. Gerade deshalb sind
diese Bestimmungen so wichtig, die wir hier heute beschließen, und die
sinnvolle Umsetzung auf europäischer Ebene. Ich bedanke mich schon jetzt –
vor allem bei den Oppositionsparteien – für allseitige Zustimmung. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt
den Vorsitz.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Punkt zum Schluss erwähnen, nämlich die Überfluggebühren. Die Überfluggebühren als auch die Landegebühren, im Prinzip ein Teil der Gebührenhoheit der Flughäfen, sind gesenkt worden, und da gibt es Anlass zur Kritik.
Es sind zwar die Landegebühren um zirka 10 Prozent
gesenkt worden, und zwar von 223 € im letzten Jahr auf 208 €, aber es
erhebt sich die Frage: Wäre es nicht besser gewesen, die Landegebühren etwas
drastischer zu senken, um den österreichischen Flugzeugunternehmen zu helfen, bessere
Zahlen zu schreiben, die sie derzeit alle dringend benötigen würden, und dafür
die Überfluggebühren gleich hoch zu lassen, so wie es zum Beispiel in der
Schweiz oder in den BENELUX-Staaten der Fall ist? – Danke sehr. (Beifall
bei der ÖVP.)
13.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte.
13.03
Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht noch einmal all diese Gesetzesmaterien sozusagen aufkochen, denn ich meine, dass sie ausführlichst erörtert wurden, sondern ich möchte auf ein paar Punkte, die aus unserer Sicht von zentraler Bedeutung sind, kurz eingehen. Der erste betrifft die Medical Centers.
Es wird jetzt auch in Österreich eine normierte Untersuchung etabliert, die es in anderen europäischen Staaten schon länger gibt, eine Untersuchung, die in Medical Centers durchgeführt wird, wo man sich freiwillig melden kann. Das Prüfungsverfahren wird – dafür ist auch meinem Kollegen Maximilian Hofmann zu danken – beim Bundesminister für Infrastruktur durchgeführt, und dann kommt es zu Genehmigungen.
Schauen wir uns einmal die Komplexität solch einer flugmedizinischen Tauglichkeitsüberprüfung an! Diese umfasst die Untersuchung von Herz-Kreislauf-System, Lunge, Magen, Darm, Blut, Sehvermögen. Sämtliche Werte, die für diesen Themenbereich wichtig sind, werden da erhoben.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass beim österreichischen Bundesheer Untersuchungen dieser Qualität im Heeresspital schon seit Jahren durchgeführt werden. Dies wäre ein Anlass dazu, einmal darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll wäre, das Heeresspital mit seiner fliegermedizinischen Abteilung als Medical Center zu