etablieren, da die notwendigen Ressourcen schon vorhanden sind und man da nichts Neues schaffen müsste.
Was die Benützung der Militärflughäfen für Zivilluftfahrt betrifft, so muss man ganz klar sagen: Militärflughafen soll Militärflughafen bleiben! Es geht hier um Ausnahmemöglichkeiten, Zivilflugzeuge landen zu lassen. Eine Ausnahme ist Linz, wo es ein Agreement gibt: Linz ist ein reiner Militärflughafen, der zivil mitbenützt wird. Aber das soll sich nicht so weit entwickeln, dass betreffend Langenlebarn oder Zeltweg irgendwelche Anträge an den Landesverteidigungsminister gestellt werden, diese Flughäfen auch für den zivilen Bereich zu öffnen.
Abschließend eine Sache, die mir besonders am Herzen liegt: Innerhalb der Europäischen Union und vor allem von der Austro Control wurde das so genannte CEATS etabliert. CEATS ist nichts anderes als eine Zusammenfassung unterschiedlichster Staaten – Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Italien, Ungarn, Slowakei, Österreich und Tschechien – zur gemeinsamen Bewirtschaftung des Luftraums, Abflugfläche 230 bis 250, und bei dieser Zusammenlegung hat Österreich den Zuschlag für das Zentrum bekommen. Das soll in Fischamend errichtet werden. Aber derzeit verdichten sich die Vorzeichen, dass Tschechien jetzt dieses Zentrum bei sich errichten will, und zwar wider den Zusagen, die seitens Tschechien gemacht worden sind.
Daher richte ich die Aufforderung an diese Bundesregierung,
da hart zu bleiben, denn es kann nicht sein, dass nach abgeschlossenen
Verträgen ein Mitgliedstaat plötzlich Begehrlichkeiten anmeldet, die nicht
nachvollziehbar sind. Wenn es sich aber so weiterentwickelt – das wäre
sehr bedauerlich –, dann bin ich der Auffassung, dass CEATS, wenn
Tschechien sich nicht bewegt, zum Scheitern verurteilt ist. – Danke. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. – Bitte.
13.07
Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Jahren wurde die Notwendigkeit immer deutlicher, die verschiedenen Vorschriften der einzelnen Staaten für den Luftverkehr in Europa generell zu vereinheitlichen.
Die Regelungen der Vereinten Europäischen Luftfahrtbehörden bezüglich der Lizenzierung und der Tauglichkeit von Piloten werden in das österreichische Recht eingegliedert. Dazu sind für Zivilluftfahrer umfassende Regelwerke ausgearbeitet worden, die so genannten Joint Aviation Requirements – Flight Crew Licensing.
Daneben sind einige weitere Änderungen der das zivile Luftfahrtpersonal regelnden Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes erforderlich, zum Beispiel betreffend Arten von Zivilluftfahrerscheinen und Pilotenberechtigungen, Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung, Ablauf von Prüfungen, Tauglichkeitsstufen, Zuständigkeit von flugmedizinischen Stellen und so weiter.
Zu erwähnen ist außerdem, dass nicht das gesamte zivile Luftpersonal von diesem Regelwerk umfasst ist, wie zum Beispiel Segelflieger, Ballonflieger und Piloten von Hänge- und Paragleitern. (Abg. Mag. Kogler: Ballonfahrer!) Ich korrigiere: Ballonfahrer. – Bei Nichtumsetzung dieser Regeln für den Luftverkehr hätten wir mit erheblichen Nachteilen zu rechnen, da die große Mehrzahl der europäischen Staaten bereits Pilotenlizenzen in Entsprechung mit JAR-FCL-Lizenzen ausstellt und dadurch die