Anerkennung der österreichischen Zivilluftfahrerscheine im Ausland auf immer größere rechtliche Schwierigkeiten stößt.
Die Vorteile für österreichische Luftverkehrsunternehmen bestehen in Zukunft darin, dass durch die gegenseitige Anerkennung von Pilotenberechtigungen in ganz Europa der Verwaltungsaufwand für nötige Anerkennungsverfahren wegfällt. Weiters gäbe es mit der Möglichkeit des Erwerbs einer JAR-FCL-Lizenz in Österreich für österreichische Piloten verbesserte Berufsmöglichkeiten im europäischen und sogar im nichteuropäischen Ausland, wo ein rein österreichischer Zivilluftfahrerschein mittlerweile immer weniger akzeptiert wird.
Ich denke, dass die Sicherheit im Allgemeinen und auch die
Sicherheit im Luftraum besonders wichtig sind und dass die Vereinheitlichung
der Vorschriften ein wichtiger Schritt ist, und ich danke dafür allen
Verantwortlichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Freiheitlichen.)
13.09
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, in 1263 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Hoffmann, Dipl.-Ing. Missethon, Eder, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages abstimmen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1263 der Beilagen samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Ing. Hoffmann, Dipl.-Ing. Missethon, Eder, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit. Damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997 samt Schlussakte in 1260 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.