Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 99

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Der Rechnungshof überprüfte im Zuge der Außenprüfung der Finanzämter auch die Besteuerungspraxis von Vereinen. Bei den Finanzämtern sind rund 9 700 Vereine steuerlich erfasst. Das sind rund 9 Prozent der in der Vereinsstatistik des BMI ausgewiesenen Vereine, darunter auch der „Verein zur Förderung der New Economy“.

Diesbezüglich prüfte der Rechnungshof sowohl die Schenkungs- und Ertragssteuer­pflicht des Vereines als auch die Einkommen- und Schenkungssteuerpflicht des Finanz­ministers. Hinsichtlich der Einkommensteuerpflicht des Finanzministers ist das Finanzamt zur Ansicht gekommen, dass die Errichtung der Website eine Einkom­mensteuerpflicht beim Finanzminister auslöst. Auf Grund einer weiteren steuerlichen Bestimmung – Absetzung von Werbungskosten – ergeben sich jedoch keine Auswirkungen für den Minister. – Unklar bleibt nach wie vor, ob der Herr Finanz­minister diese Zuwendung gegenüber dem Finanzamt deklariert und entsprechende Werbungskosten abgesetzt hat.

Geschätzte Damen und Herren, ich glaube, wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn die Menschen politikverdrossen sind. Ein Minister sollte meines Erachtens ein Vorbild sein und seine Steuern zahlen, so wie jede andere Bürgerin, jeder andere Bürger auch.

Herr Finanzminister, ich fordere Sie hier und jetzt auf: Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach und ziehen Sie Ihre Konsequenzen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Jetzt weiß ich, warum Präsident Khol meint, man kann die Reden schriftlich abgeben!)

13.43


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte.

 


13.43.11

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Präsident des Rechnungshofes! Werter Regierungskollege! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich inhaltlich beginnen mit den Aussagen, die im Rechnungshof-Prüfbericht enthalten sind, was die Außenprüfung bezüglich der Finanzämter betrifft.

Ich möchte hinzufügen, dass das Ergebnis dieser Prüfung eine Reihe von wertvollen und interessanten Empfehlungen des Rechnungshofes gebracht hat, die für uns Anlass waren, die Effizienz und die Effektivität unserer Organisation weiter zu verbessern.

Ich darf diese Gelegenheit dazu nutzen, Ihnen über die Umsetzung der Punkte zu berichten, die der Rechnungshof empfohlen hat.

Der Rechnungshof hat die Durchführung einer systematischen Personal­bedarfsrech­nung empfohlen: Wir haben ein entsprechendes Berechnungsmodell zum Personalein­satz beziehungsweise Personalbedarf bis Ende 2005 erstellt und sind bereits jetzt, im Jänner 2006, mit der Umsetzung der Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung beschäftigt.

Zweite Empfehlung: Wir sollen die Prüfungsdichte österreichweit vereinheitlichen: Wir haben daraufhin ein eigenes Steuerungssystem entwickelt, wo wir mit Zielverein­barungen versuchen, diese österreichweit einheitliche Prüfungsdichte zu erreichen. Einzelne Maßnahmen dazu sind zum Beispiel Intensivierung der Nachbarschaftshilfe der Finanzämter sowie eine gezielte Neuaufnahme von Betriebsprüfern in so ge­nannten „unterprüften“ Finanzämtern, also solchen, die zu wenige Betriebsprüfer haben.

Die dritte Empfehlung war die Optimierung des Einsatzes einer Prüfungssoftware: Dazu muss man sagen, dass wir es in den letzten Jahren überhaupt als Innovation


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