Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Selbständigen Entschließungsantrag 765/A (E) der Abgeordneten Mag. Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung der erfolgreichen Börseneinführungen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind,
um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
(E 168.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung der Post AG.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem
Entschließungsantrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
(Abg. Jakob Auer: Was ist mit
Van der Bellen und Gusenbauer?)
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen jetzt zur kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 732/A (E) betreffend Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 142 Abs. 1 lit. e B-VG gegen den Landeshauptmann von Kärnten, Dr. Jörg Haider, eine Frist bis 1. Februar 2006 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
17.43
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer! Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auf der Regierungsbank sitzt jetzt niemand, aber das ist auch nicht weiter verwunderlich, denn wer sollte hier sitzen und irgendetwas Konstruktives zu dieser Diskussion beitragen (Beifall bei den Grünen und der SPÖ), obwohl eigentlich ausschließlich Mitglieder der Bundesregierung Adressaten dieses Entschließungsantrages der Grünen sind, um den es heute geht! Dieser Antrag fordert die Bundesregierung auf, gegen den Landeshauptmann von Kärnten wegen schuldhafter Rechtsverletzung eine so genannte Ministeranklage einzubringen.
Wir haben diese Debatte schon einmal im Dezember geführt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und die Sachlage hat sich seit Dezember in Bezug auf den Entschließungsantrag der Grünen nicht geändert. Wie war die politische Situation, die uns im November dazu geführt hat, diese durchaus nicht übliche Vorgangsweise zu wählen und einen Antrag auf Ministeranklage zu stellen? Ich kann mich nicht erinnern, dass die Grünen das überhaupt schon jemals gemacht haben. Jetzt könnte man daraus den Schluss ziehen, die österreichischen Landeshauptleute und die österreichischen Bundesminister haben hohen Respekt vor der Bundesverfassung – mit Ausnahme