Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 185

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Jahr 1999 das Projekt auf den Weg gebracht hat, und die ÖVP es war, die dieses Projekt fünf Jahre verschleppt hat. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Wir sehen es also als notwendig an, bemängeln aber die hohen Projektnebenkosten, die zahlreichen Fehler im Projektmanagement und den Projektrückstand. (Abg. Mag. Molterer: Sie haben geredet, und wir haben es gemacht, wie immer! Sie reden, wir handeln!)

Lange Zeit fehlten auch wesentliche Vereinbarungen zwischen Hauptverband und Ärztekammer über die Anwendung der e-card und die Kostenbelastung der künftigen Nutzer. Es fehlten auch entsprechende Beschlüsse der Geschäftsführung des Haupt­verbandes sowie des Aufsichtsrates der Umsetzungsgesellschaft. Die vom Hauptver­band der Gesellschaft Ende Februar 2004 vorgenommenen Kostenschätzungen waren unvollständig und nur begrenzt aussagekräftig.

Nach Schätzungen des Rechnungshofes vom Mai 2004 werden die Kosten für das Projekt bis zur flächendeckenden Einführung und für den anschließenden Probebetrieb bis zum Fertigstellungstermin im September 2006 etwa 128 Millionen € betragen. Die exakte Summe fehlt jedoch nach wie vor.

Der Personalaufwand der Gesellschaft war, gemessen an der Aufgabe und ihrer Verantwortung, zu hoch. Sie beauftragte großzügig externe Gutachter, insgesamt flossen mehr als 25 Millionen € an externe Berater – ein Fass ohne Boden.

Die Frau Bundesminister ist zweifellos gefordert, die Empfehlungen des Rechnungs­hofes raschest umzusetzen. Der finanzielle Schaden, den sie zumindest bisher zugelassen hat, ist hoch genug. Es wäre unverantwortlich, den Steuerzahlern noch mehr zuzumuten. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lentsch. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.33.52

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich komme jetzt zu einem ganz anderen Thema, nämlich zum National­fonds und Entschädigungsfonds. Im Rahmen der Gedenkfeier betreffend 10 Jahre Nationalfonds konnten sich alle Abgeordneten hier im Hohen Haus bereits ein Bild über die Arbeit sowohl des Nationalfonds als auch des Entschädigungsfonds machen. Jetzt liegt der Bericht des Rechnungshofes vor, und ich möchte mich bei Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, und bei Ihren Beamten für den, wie ich meine, sehr positiven Bericht recht herzlich bedanken.

Die Anregungen des Rechnungshofes betreffen aber in erster Linie technische Details und deren Umsetzung. An der Sache selbst, glaube ich – ich lese das auch aus dem Bericht des Rechnungshofes heraus –, kann man nichts kritisieren, denn Opfer des Nationalsozialismus zu entschädigen ist ein äußerst schwieriges Unterfangen. Das ist eine Tatsache, die uns allen bewusst ist. Wie soll man menschliches Leid in Geld bewerten? Und der Verlust einer Wohnung oder eines Familienerbstückes kann natürlich sehr, sehr schmerzlich sein.

Eine echte Bewertung – noch dazu nach über 60 Jahren – ist äußerst schwierig, das hat auch der Rechnungshof in seinem Bericht sehr deutlich herausgearbeitet. Die Regierung Schüssel hat sich trotzdem drübergetraut, und das hat dieser Bundes­regierung zu Recht weltweit großen Respekt eingebracht. Die Probleme waren enorm.

 


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