aufgefordert, etwas zu sagen. Offensichtlich können Sie nichts gegen den Inhalt sagen außer dem Verweis auf arbeits- und finanzrechtliche Probleme – und das hätte ich gerne näher erläutert bekommen. So kann man eigentlich nur konstatieren, dass es keinen Widerspruch zu dem gibt, was vom Kollegen Keck jetzt in erster Lesung gefordert wurde.
Insofern könnte man optimistisch sein und meinen, dass das relativ schnell beschlossen werden kann. (Abg. Mag. Molterer: Sie haben es abgelehnt!) Ich merke aber an den Reaktionen, die es so nebenbei gegeben hat, dass Sie es nicht wollen, und das wäre schade. Herr Kollege Walch, vielleicht versuchen wir es doch im Ausschuss ohne Polemik. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
22.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Den Antrag 744/A weise ich dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.
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Die Tagesordnung ist erschöpft.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Kogler auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken.
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Kogler,
Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag,
einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und
G: 1 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Die rechtliche und politische Verantwortlichkeit von
Funktionsträgern des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des
Bundesministeriums für Inneres im Zusammenhang mit der rechtswidrigen
Ausstellung von Sichtvermerken durch österreichische Vertretungsbehörden im
Ausland, insbesondere hinsichtlich der mangelnden Wahrnehmung der
Aufsichtspflichten durch die zuständigen RessortministerInnen sowie hinsichtlich
der unterlassenen Einleitung von Gegenmaßnahmen durch die RessortministerInnen
nach Kenntnis der gegenständlichen Verfehlungen.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften und durch Einsicht in die Akten des Bundesministeriums für auswärtige