Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 244

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aufgefordert, etwas zu sagen. Offensichtlich können Sie nichts gegen den Inhalt sagen außer dem Verweis auf arbeits- und finanzrechtliche Probleme – und das hätte ich gerne näher erläutert bekommen. So kann man eigentlich nur konstatieren, dass es keinen Widerspruch zu dem gibt, was vom Kollegen Keck jetzt in erster Lesung gefor­dert wurde.

Insofern könnte man optimistisch sein und meinen, dass das relativ schnell beschlos­sen werden kann. (Abg. Mag. Molterer: Sie haben es abgelehnt!) Ich merke aber an den Reaktionen, die es so nebenbei gegeben hat, dass Sie es nicht wollen, und das wäre schade. Herr Kollege Walch, vielleicht versuchen wir es doch im Ausschuss ohne Polemik. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

22.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Den Antrag 744/A weise ich dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

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Die Tagesordnung ist erschöpft.

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22.09.12Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Kogler auf Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Die rechtliche und politische Verantwortlichkeit von Funktionsträgern des Bundes­ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Ausstellung von Sichtvermerken durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland, insbesondere hinsichtlich der man­gelnden Wahrnehmung der Aufsichtspflichten durch die zuständigen Ressortminis­terInnen sowie hinsichtlich der unterlassenen Einleitung von Gegenmaßnahmen durch die RessortministerInnen nach Kenntnis der gegenständlichen Verfehlungen.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften und durch Einsicht in die Akten des Bundesministeriums für auswärtige


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