sprechende
Empfehlung des Wissenschaftsrates liegt ebenso vor. Eine Zulassung zu den
zweijährigen Doktoratstudien soll nur noch bis zum Studienjahr 2009/10 möglich
sein, jedoch ist eine zehnjährige Frist vorgesehen, um derartige Studien nach
den alten Vorschriften abzuschließen.
Hinsichtlich
des akademischen Grades ist auf § 51 Abs. 2 Z 14 UG 2002 in der Fassung dieser
Novelle zu verweisen, wonach als Doktorgrad im Curriculum entweder die bisher
üblichen Grade „Doktor/in .“ mit Zusatz oder „Doctor of Philosophy“ festgelegt
werden können.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
12.05
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Ausländerquote ist das eine. Aber warum müssen im selben Aufwaschen auch noch höchstzulässige Aufnahmezahlen für Studienrichtungen wie Biologie, Betriebwirtschaft, Pharmazie, Publizistik, Psychologie und Veterinärmedizin eingerichtet werden? – Das ist in Wirklichkeit der Grund dafür, warum wir Grüne diesem Gesetz insgesamt nicht zustimmen.
Frau Ministerin, Sie begründen das damit, dass Sie sagen: Möglicherweise gibt es jetzt sehr viele Bewerber und Bewerberinnen aus Deutschland, die draufkommen, dass sie den Numerus clausus im eigenen Land dadurch umgehen können, indem sie diese Studienrichtungen in Österreich inskribieren, und dann könnte möglicherweise eine Flut von Deutschen ähnlich wie in der Medizin auf uns zukommen.
Wir haben überhaupt noch nicht bemerkt, dass solch ein Trend in diese Richtung entsteht. In der Publizistik gibt es genau genommen – das wissen Sie genauso gut wie ich – überhaupt keine steigenden Studienzahlen. Das heißt, Sie glauben das wahrscheinlich selbst gar nicht, sonst hätten Sie ja auch für diese Studienrichtungen eine ähnliche Quote für InländerInnen und AusländerInnen eingerichtet wie in der Medizin, nämlich 75 Prozent mit österreichischem Maturazeugnis et cetera. Das haben Sie aber nicht gemacht!
Ich frage mich: Warum dann überhaupt diese Zugangsbeschränkungen? – Umgekehrt gibt es in Österreich auch Studienrichtungen, die seit Jahren einen sehr hohen Ausländerinnen- und Ausländeranteil haben. Das Mozarteum Salzburg zum Beispiel hat in der Studienrichtung Klavier 95 Prozent ausländische Studierende; dort wird auch kein österreichisches Maturazeugnis verpflichtend vorgeschrieben. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Gehrer.) Irgendwie hat das alles keine Logik und kein System.
Es macht diese Sache auch so verdächtig, denn in Wirklichkeit geht es Ihnen, Frau Ministerin, doch nur darum, dass Sie den freien Unizugang systematisch kippen wollen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das haben Sie schon mit den Studiengebühren begonnen, das geht scheibchenweise so weiter. Dann kamen die fehlenden Bemühungen angesichts des EuGH-Urteils und im Windschatten dieser bösen EU sind Sie dann weitergefahren und haben das verwirklicht, was Sie ohnehin wollten, was Sie der Öffentlichkeit aber nie sagen konnten, das hätte keinen schlanken Fuß gemacht: dass Sie nämlich in Wirklichkeit den Zugang zu den Universitäten erschweren wollen. Immer wieder eine Scheibe abschneiden –