Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 231

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Ich frage mich auch, ob Sie wirklich glauben, was Sie hier heraußen sagen, nämlich, dass dieses Gesetz ein eindeutig sozialpolitischer Fortschritt ist. Ich frage mich, wo Sie da einen sozialpolitischen Fortschritt sehen, wenn Fristen verlängert werden, wenn die Konkurrenzklausel nicht gänzlich fällt, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer mobiler, immer flexibler werden müssen und sie sie mit diesem Gesetz daran hindern. Wo sehen Sie da einen sozialpolitischen Fortschritt?

All die Änderungen und Neuregelungen sind Verschlechterungen und kein Fortschritt. Sie belasten nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch mehr. Wir haben aber alle unsere Kritikpunkte bereits im Ausschuss vorgebracht.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Das ist ein sehr schlechtes Gesetz, legistisch ein schlechtes Gesetz, inhaltlich ein schlechtes Gesetz und meiner Meinung nach ein absoluter sozialpolitischer Keulenschlag auf dem Rücken aller ArbeitnehmerInnen in Österreich. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Billige Propaganda!)

21.42


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. – Bitte.

 


21.42.55

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehr­te Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte nicht auf die Legistik eingehen, sondern noch einmal ein paar Anmerkungen zur Familienhospizkarenz machen, und zwar deswegen, weil es mir auch auf Grund meiner Arbeit im Hilfswerk wirklich ein wichtiges Thema ist.

Ich bedauere es sehr, dass wir, obwohl wir im Sozialausschuss eine sehr konstruktive Diskussion geführt haben – Herr Kollege Keck hat es ja lobenswerterweise auch erwähnt – und auf alle Argumente auch eingegangen sind und, so denke ich, wirklich eine sehr gute Gesetzesvorlage geschaffen haben, nunmehr heute vor der Tatsache stehen, dass der Bundesrat dieses Gesetz beeinsprucht hat. Und wenn Sie sich die Argumente anschauen, dann werden Sie sehen, dass es gerade in Bezug auf die Familienhospizkarenz meiner Ansicht nach wirklich kein Argument gibt, das dagegen­spricht.

Das, was Sie, Herr Kollege, hier angeführt haben, ist meiner Ansicht nach an den Haaren herbeigezogen. Wir haben alles mit aufgenommen, was auch von Seiten der SPÖ eingebracht wurde: die Ausweitung in Richtung der Wahl- und Pflegeeltern, die Ausweitung in Richtung der Stiefkinder, die Verbesserungen in Bezug auf den Härteausgleichsfonds, und so weiter und so fort. Ich glaube, wir brauchen es hier nicht noch einmal zu diskutieren, wir haben es oft genug getan.

Wir werden gerade deswegen, weil die Familienhospizkarenz die österreichische Ant­wort auf die Sterbehilfediskussion in anderen europäischen Ländern ist, dieses Gesetz heute hier wieder bestätigen. Und ich lade Sie wirklich noch einmal ein, das mit uns zu tun – im Interesse der Betroffenen, im Interesse jener Angehörigen, die Sterbende und Schwerkranke in ihren letzten und schwierigen Tagen begleiten wollen. Ich lade Sie noch einmal dazu ein, dieses Gesetz zu bestätigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.44


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


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