Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 263

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Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Zahnärztegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1297 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das Zeichen wird einstimmig erteilt.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, der möge ein Zeichen geben. – Auch das geschieht einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

23.10.2423. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 777/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Tabak­monopolgesetz und das Tabaksteuergesetz geändert werden (1295 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Schasching. Ihre Redezeit ist mit 3 Minuten angegeben. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


23.11.06

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Gleich vorweg: Die SPÖ steht bedingungslos zum Grundsatz, junge Menschen durch präventive Maßnahmen vor den Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen. Und es muss unser aller Ziel sein, junge Leute davon abzuhalten, mit dem Rauchen überhaupt erst zu beginnen, auch durch einen hohen Verkaufspreis. – Soweit sind wir uns einig.

Die heutige Beschlussvorlage aber sieht vor, dieses Tabakgesetz dahin gehend zu ändern, dass es zu einer Mindestpreisregelung kommt. Und das, Frau Bundes­minis­terin, findet nicht unsere Zustimmung! Ich führe Ihnen auch gerne aus, warum das so ist. Bei einem Mindestpreis unterstützen wir Hersteller billiger Tabakwaren dadurch, dass die Differenz zum Mindestpreis quasi als zusätzlicher Gewinn bei diesen Her­stellern verbucht wird. Da unterstützen Sie sozusagen die Maximierung der Gewinne der Tabakkonzerne. Es gibt aber einen Mindestpreis für Tabakwaren.

Unser Vorschlag wäre vielmehr, Frau Bundesministerin, diesen Mindestpreis über die Tabaksteuer zu erzielen. Das wäre eine wesentlich klügere Maßnahme, wie wir glauben, weil dadurch diese wirtschaftliche Differenz im Land bleibt und wir mit diesen Mehreinnahmen sehr wohl etwas präventiv im Gesundheitswesen tun könnten.

Dazu wäre es auch ein guter Vorschlag, noch einmal die Anhebung der Mindestspanne für Trafikanten vorzunehmen, so wie es im vergangenen Jahr konsensual durchgeführt wurde. Das würde den Trafikantinnen und Trafikanten tatsächlich helfen, diese Einnahmenrückgänge unter Umständen auch besser auszugleichen, und es würde vor allem auch nicht den Wettbewerb stören.

 


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