Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 267

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Finanzminister darüber monatelang verhandelt werden muss, ob er dazu bereit ist oder nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.23


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Bundesministerin Rauch-Kallat.

 


23.24.00

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich nur ganz kurz dazu Stellung nehmen.

Herr Abgeordneter Maier, Sie wissen ganz genau, dass wir ein umfassendes Pro­gramm auch für den Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz gemacht und gemein­sam mit Ihnen, Gott sei Dank, beschlossen haben. (Abg. Dr. Niederwieser: Wo denn?) Wir sind in der Umsetzung, und es gelingt uns, auch durch Unterstützung über die Krankenkassen, sehr viele für den Ausstieg zu gewinnen.

Die Maßnahme, die wir heute setzen, ist schlicht und einfach der Versuch, den Preiskampf von Firmen, von Tabakkonzernen nicht auf den Rücken Jugendlicher austragen zu lassen und vor allem Jugendliche, von denen wir wissen, dass sie über den günstigen Preis natürlich auch einsteigen, davor zu schützen.

Jetzt kann man darüber diskutieren: Was ist vernünftig? Was ist steuerlich zu machen? Was ist mit einer Mindestpreisregelung zu machen? Ich bin nicht Finanzfachfrau, und ich kann Ihnen versprechen, ich werde mich mit dieser Verordnungsermächtigung in Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten des Finanzministeriums sehr ernsthaft auseinander setzen, um den besten Weg zu finden, nämlich den besten Weg, wie wir auch Geld, zusätzliches Geld für das Gesundheitswesen über die Tabaksteuer hereinbekommen können. Ich kann Ihnen dann gerne das Modell, zu dem wir uns entscheiden werden, vorstellen. Wir werden ja auch eine entsprechende Verordnung zu erlassen haben.

Ich danke auf jeden Fall für die Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

23.25


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 2 Minuten Wunschredezeit.

 


23.25.33

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Ich darf einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Dr. Kurt Grünewald, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Anton Wattaul, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollege zum Antrag 777/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Dr. Kurt Grünewald, Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Anton Wattaul, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucher­schutz (Tabakgesetz), das Tabakmonopolgesetz und das Tabaksteuergesetz geändert werden (777/A), einbringen, den der Nationalrat in zweiter Lesung beschließen wolle, und ich möchte diesen Abänderungsantrag in seinen Kernpunkten erläutern.

Mit diesem Antrag sollen die bestehenden Beschränkungen bei der Werbung und der Annahme von Vorteilen durch Tabaktrafikanten präzisiert und Lücken geschlossen werden.

Es geht um die Präzisierung bezogen auf Großhändler und Dritte beim Werbeverbot, um eine ausgewogene Sortimentsgestaltung und um Klarstellung von Geldannahme­verbot beziehungsweise Verbot von geldwerten Vorteilen.

 


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