Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 273

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung die Zustim­mung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.36.39 24. Punkt

Einspruch des Bundesrates vom 9. Februar 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle) (1302 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 24. Punkt der Tagesord­nung.

Hinsichtlich des Einspruches des Bundesrates wurde dem Verkehrsausschuss eine Frist bis 24. Februar 2006 zur Berichterstattung gesetzt. Die Verhandlung über diesen Gegenstand ist daher in dieser Sitzung aufzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. Seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

23.37.32

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir diskutieren diese Gesetzesnovelle jetzt das dritte oder vierte Mal hier im Hohen Haus. Die Positionen sind bekannt.

Für uns ist es wichtig, dass die Geschwindigkeit für der Führerscheinentzug bei 180 km/h gedeckelt wird. Was den Test in Kärnten betrifft, so werden wir ihn durch­führen und uns dann unter dem Motto „Urteil statt Vorurteile“ ein Urteil bilden.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Antrag

gemäß § 77 GOG

der Abgeordneten Wittauer, Dipl.-Ing. Missethon, Kolleginnen und Kollegen zum Ein­spruch des Bundesrates vom 9. Februar 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle) (1302 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle) wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.

*****

Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.38


Präsident Dr. Andreas Khol: Der Antrag der Abgeordneten Wittauer und Missethon zum Einspruch des Bundesrates zur 9. Führerscheingesetz-Novelle in 1302 der Beilagen, der jetzt von Herrn Abgeordneten Missethon verlesen wurde, ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

 


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