Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Wöginger.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Die Bundesregierung hat sich ja nicht nur ein einheitliches Bundesmitarbeitergesetz zum Ziel gesetzt, sondern auch bereits Maßnahmen für ein einheitliches Pensionssystem umgesetzt.
Wie beurteilen Sie die von den Bundesländern,
insbesondere von Wien, für ihren eigenverantwortlichen Bereich
beschlossenen Pensionsreformen? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundeskanzler, bitte.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich verstehe, dass Sie da murren, denn Wien ist eine traurige Geschichte, ich muss das ganz ehrlich sagen. Ich habe geglaubt, dass wir mit der Bundespensionsharmonisierung den Bundesländern den Weg gebahnt haben, dass sie das eigentlich nur übernehmen müssen. Die ganze unangenehme Frage haben wir schon übernommen; dann hätte man eigentlich nur sagen müssen, weil es der Bund gemacht hat, müssen wir es auch machen: Fairness, Gerechtigkeit, alle Pensionisten werden in Hinkunft gleich bewertet, für die Zukunft gibt es nur mehr ein einheitliches Pensionsrecht. – Nein, in Wien gibt es nach wie vor Privilegien der Wiener Beamten, und das ist nicht in Ordnung, Herr Abgeordneter.
Ich darf es Ihnen nur vorlesen. Zum Beispiel: Auf Grund des letzten Pensionsreformgesetzes gibt es in Wien eine amtswegige Ruhestandsversetzung ab dem 55. Lebensjahr bei Organisationsänderungen, auf Antrag ab dem 60. Lebensjahr. Die 40-jährige Durchrechnung kommt nicht wie beim Bund 2028, sondern 2042, bitte! (Ruf bei der ÖVP: Was?) 2042! (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist unglaublich!) So lange gibt es diese Wiener Beamtenprivilegien! Und wenn Sie mir erklären, das sei fair und gerecht, dann weiß ich nicht.
Wir haben das auch richtigerweise beeinsprucht. Das hat die Wiener SPÖ-Mehrheit natürlich nicht daran gehindert, es trotzdem in Kraft zu setzen. Aber die Bevölkerung soll wissen, dass das nicht in Ordnung war. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen damit, weil wir gerade in der 59. Minute sind, noch zur letzten Anfrage, die Herr Abgeordneter Dr. Kräuter formuliert.
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel, meine Frage lautet:
„Warum weigern Sie sich – entgegen den Forderungen des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft und des Verfassungsgerichtshofes –, verbindliche Richtlinien für Regierungswerbung zu normieren?“
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundeskanzler, bitte.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Erstens geben wir weniger aus als jede andere Bundesregierung vor uns.
Zweitens: In den sechs Punkten, die seinerzeit konkret genannt worden sind, ist drinnen, die Finanzierung soll den Kriterien genügen, die den Bezug zur Arbeit der Bundesregierung begründen. – Machen wir!