Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 254

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über die Regie­rungsvorlage (1333 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Der § 10 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.

2. Der § 10 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen

Begründung:

§ 10 Abs. 2 widerspricht dem § 2 ASFINAG-Gesetz, wonach die Finanzierung von Bundesstraßen Sache der ASFINAG und nicht auch Sache der Länder und Gemeinden ist.

§ 10 Abs. 3 widerspricht der Kompetenzverteilung gemäß Art. 10 Abs. 1 Zif. 9 B-VG, der grundsätzlich von der Bundeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung und damit auch von einer Bundesfinanzierung hinsichtlich der Bundesstraßen ausgeht. Letzteres folgt insbesondere daraus, dass schon das B-VG in der auch für die Kom­petenzverteilung wesentlichen Fassung 1929 das BStG 1921 und dessen Systematik „vorgefunden“ hat. Eine Abhängigkeit der Errichtung einer Bundsstraße von der Finanzierung durch ein Land dürfte somit systemwidrig sein und stellt einen Bruch in der Kontinuität des gewachsenen österreichischen Straßenrechts dar.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.32.40

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Erst vor kurzem wurde Österreich vom renommierten Londoner „Centre for European Reform“ als Wirtschaftsstandort mit höchster Wettbewerbs­fähigkeit ausgezeichnet. Diese Platzierung unter den Top Drei in Europa zeigt eindeutig, dass Österreich die richtigen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt gesetzt hat.

Mit der heute zu beschließenden Bundesstraßengesetz-Novelle beschließen wir eine weitere wichtige infrastrukturelle Maßnahme, mit der die Voraussetzung dafür geschaf­fen wird, dass der Wirtschaftsstandort Österreich und seine Wettbewerbsfähigkeit noch stärker ausgebaut werden.

Eine gute Verkehrsinfrastruktur ist für einen Wirtschaftsstandort die Voraussetzung, um weiter erfolgreich zu sein, und darum ist dieses Bundesstraßengesetz so wichtig und der richtige Weg für eine erfolgreiche Zukunft – sowohl wirtschaftspolitisch als auch verkehrspolitisch. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


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