Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und
Technologie über die Regierungsvorlage (1333 der Beilagen): Bundesgesetz, mit
dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt
geändert:
1. Der § 10 Abs. 2 wird ersatzlos
gestrichen.
2. Der § 10 Abs. 3 wird ersatzlos
gestrichen
Begründung:
§ 10 Abs. 2 widerspricht dem § 2
ASFINAG-Gesetz, wonach die Finanzierung von Bundesstraßen Sache der ASFINAG und
nicht auch Sache der Länder und Gemeinden ist.
§ 10 Abs. 3 widerspricht der Kompetenzverteilung
gemäß Art. 10 Abs. 1 Zif. 9 B-VG, der grundsätzlich von der
Bundeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung und damit auch von einer
Bundesfinanzierung hinsichtlich der Bundesstraßen ausgeht. Letzteres folgt
insbesondere daraus, dass schon das B-VG in der auch für die Kompetenzverteilung
wesentlichen Fassung 1929 das BStG 1921 und dessen Systematik „vorgefunden“
hat. Eine Abhängigkeit der Errichtung einer Bundsstraße von der Finanzierung
durch ein Land dürfte somit systemwidrig sein und stellt einen Bruch in der
Kontinuität des gewachsenen österreichischen Straßenrechts dar.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
21.32
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Erst vor kurzem wurde Österreich vom renommierten Londoner „Centre for European Reform“ als Wirtschaftsstandort mit höchster Wettbewerbsfähigkeit ausgezeichnet. Diese Platzierung unter den Top Drei in Europa zeigt eindeutig, dass Österreich die richtigen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt gesetzt hat.
Mit der heute zu beschließenden Bundesstraßengesetz-Novelle beschließen wir eine weitere wichtige infrastrukturelle Maßnahme, mit der die Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass der Wirtschaftsstandort Österreich und seine Wettbewerbsfähigkeit noch stärker ausgebaut werden.
Eine gute Verkehrsinfrastruktur
ist für einen Wirtschaftsstandort die Voraussetzung, um weiter erfolgreich zu
sein, und darum ist dieses Bundesstraßengesetz so wichtig und der richtige Weg
für eine erfolgreiche Zukunft – sowohl wirtschaftspolitisch als auch
verkehrspolitisch. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)