Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 264

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den vorzulesen. Ich bin überzeugt davon, dass Sie in den nächsten Tagen diesen Brief in der Hand haben werden.

Zum Kollegen Heinzl möchte ich festhalten: Lieber Kollege Heinzl, die Fragen, die Sie da an mich gerichtet haben, werden beantwortet durch die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen Bund und Land Niederösterreich über den Ausbau der Traisental-Schnellstraße S 34. Diese Vereinbarung wird vom Ministerrat beschlossen, wird von der Niederösterreichischen Landesregierung beschlossen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Mitglieder der Niederösterreichischen Landesregierung, auch die sozialdemokratischen, sicher alle diese Fragen und diese Vereinbarung zur Verfügung stellen werden. Außerdem wird diese Vereinbarung in den nächsten Tagen im Bundes­gesetzblatt veröffentlicht, und daraus können Sie dann auch den Text entnehmen. Ich möchte Ihnen das jetzt nicht im Einzelnen hier vorlesen, vor allem aus Rücksicht auf die anderen Kollegen.

Zur Frau Kollegin Rest-Hinterseer, die gemeint hat, wir verletzen mit der Übernahme dieser Straßen in die ASFINAG das Alpenkonventions-Verkehrsprotokoll: Das muss ich zurückweisen, das ist unrichtig. Durch die Aufnahme dieser Straßen wird dieses Verkehrsprotokoll in keiner Weise verletzt, weil hier nur festgehalten wird, dass auf den Bau neuer alpenquerender Straßen verzichtet werden soll. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich hier um keine alpenquerenden Straßen. Also ich glaube, wir sind hier durchaus in Übereinstimmung mit der Alpenkonvention, und ich glaube deshalb, dass dieser Vorwurf ungerechtfertigt war.

Abschließend noch zum Thema Hansson-Kurve. Weil die Frau Kollegin Bayr gemeint hat, das wäre verfassungswidrig, halte ich hier ausdrücklich fest: Das ist nicht der Fall. Wir schreiben hier nur die bereits derzeit gehandhabte Praxis im Gesetz fest. Es ist, glaube ich, verständlich, warum wir das machen. (Abg. Bayr: Es wird keine Finan­zierung durch ein einziges anderes Bundesland geben!) Es handelt sich bei diesem Bauprojekt um das bisher teuerste Autobahnprojekt, das in Österreich realisiert worden ist. Hier werden 400 Millionen € auf 2,6 Kilometer in Wien verbaut. Ich glaube, das ist ein großes Entgegenkommen des Bundes gegenüber der Stadt und dem Land Wien, und es ist nur selbstverständlich, dass das Land Wien für diese Straße, die in erster Linie der Gemeinde und den Anrainern dient, einen entsprechenden Beitrag leistet. Und dieser Beitrag wird hier festgehalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.08


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswörter werden zum Glück nicht gewünscht.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz geändert wird, in 1333 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Bayr, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungs­antrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Wittauer, Missethon, Eder, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­ent­wurfes samt Titel und Eingang abstimmen.

 


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