Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 266

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Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1374 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Dieses Zeichen wird einstimmig erteilt. Der Antrag ist daher angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1375 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­prechendes Zeichen. Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1376 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dies tun, um ein Zeichen. – Dieses Zeichen wird wiederum einstimmig erteilt. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1377 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

22.12.5022. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1270 d.B.): Bun­esgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) und das Bundesgesetz über Seilbahnen (Seilbahngesetz) geändert werden (1379 d.B.)

Präsident Dr. Andreas Khol: Nun gelangen wir zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Böhm mit einer Wortmeldung von 3 Minuten. – Bitte.

 


22.13.21

Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­ekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die vorliegende Regierungs­orlage beschäftigt sich mit der Änderung des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2003.

Wen betrifft dies hauptsächlich? – Die ÖBB-Postbus GesmbH, Eisenbahn- und Seil­ahnunternehmen, jedoch keine Schleppliftbetreiber, sowie Fahrzeuge gemäß See­schiffahrtsgesetz 1981 – ausgenommen sind auch Sportboote –, genauso wie Tele­kom­gesellschaften und hauptsächlich Sozial- und Wohlfahrtseinrichtungen.

Hiebei geht es vorwiegend um die Meldepflicht der vorher genannten Unternehmen im Falle eines Arbeitsunfalles, der nach Geschehen binnen fünf Tagen zu melden ist, und zwar beim Verkehrs-Arbeitsinspektorat. Bisher wurden Arbeitsunfälle durch den Arzt gemeldet. Die Versicherungsanstalten informierten wiederum das Arbeitsinspektorat. Doppelt hält besser: Arzt und Unternehmen müssen gleichzeitig melden.

Das ist übrigens eine Kontrolleinrichtung, die auf Bankenebene, vor allem für gewerk­schaftlich geführte Banken, schon längst hätte eingeführt werden müssen. Diese Einrichtung hätte zum Beispiel den Konkurs der Salzburger Firma Atomic verhindern können. Alois Rohrmoser wurde in den Konkurs geschickt, damit die BAWAG einem Liquiditätsengpass – damals schon! – entgegenwirken konnte.

 


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