Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 293

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Leser zitiert dann auch noch Kreisky, der an dieser Front gescheitert ist, und zitiert dann auch noch Renner, und zum Schluss schreibt er: Nach dem Zusammenbruch des „Konsum“ ist nun auch die Gewerkschaft wenn schon nicht ein toter, so doch ein gelähmter Arm und Ast. Wie lange kann sich der dritte Arm und Ast, nämlich die SPÖ als Partei noch integer aufrechterhalten? Es erscheint nicht übertrieben, wenn man die innenpolitischen Konsequenzen, die der BAWAG-Skandal auslösen kann, mit dem Zusammenbruch der Creditanstalt 1931 vergleicht. Und zu guter Letzt, so Norbert Leser, noch eine Frage: Wo bleibt angesichts dieser Vorgänge der Aufschrei der angeblich moralischen Instanz des Bundespräsidenten? – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Molterer.)

23.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Kaipel. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.47.06

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Neudeck, wahrscheinlich deshalb, weil manche sich gar so wehren gegen die Veröffentlichung, lässt es halt Vermutungen zu, dass da irgendetwas verheimlicht wird. Und daher fordern wir einmal mehr, auch die Namen der Einkommensbezieher zu veröffentlichen. Es ist mir unverständlich, dass die Presse es veröffentlichen darf, nicht aber das Kontrollorgan des Parlamentes.

Wenn man einen ehrlichen und transparenten Einkommensbericht haben will und nichts verschleiern will, dann wird man zudem auch die Erfolgskomponenten veröffent­lichen müssen. Um Verdachtsmomente wie im Falle der ÖBB oder der ÖIAG zu verhindern, muss für uns auch nachvollziehbar sein, ob die maßgeblichen Bezug nehmenden Rechtsgrundlagen auch eingehalten wurden.

Wir sehen es auch als problematisch, und darüber wird man noch nachzudenken haben, dass der Rechnungshof bei den Einkommen nur Auskünfte einholen und diese auf Plausibilität prüfen darf, nicht aber selbst prüfen kann.

Ich möchte die Problematik noch an einem konkreten Beispiel darstellen, nämlich am Beispiel der zentralistischen Beschaffungsgesellschaft des Bundes. Diese Beschaf­fungs­gesellschaft hat zwei Vorstände und 33 Angestellte. Sie ist kein Unternehmen, das im privatwirtschaftlichen Wettbewerb steht. Die Manager haben keine Risken und stehen eigentlich nur einer ausgegliederten Verwaltungseinheit vor, die öffentliche Ausschreibungen vornimmt. Das entspricht also einer etwas größeren Abteilung des Finanzministeriums.

Diese Gesellschaft ist nichts anderes als ein Monopolist, der durch die Benachteiligung von kleinen und kleinsten regionalen Unternehmen und deren Beschäftigten durch das künstliche Bündeln von vielen Kleinaufträgen zu wenigen Großaufträgen volkswirt­schaftlichen Schaden anrichtet.

Die beiden Vorstände sind in diesem Einkommensbericht mit je 207 000 € für die Jahre 2003 und 2004 ausgewiesen. Angesichts der geringen Größe der Gesellschaft und der geringen Verantwortung der Manager, denke ich, ist dieser Betrag wohl beachtlich.

In diesen Zahlen des Einkommensberichtes ist auch eine 75-prozentige Prämie ent­halten, die sich hauptsächlich am beschafften Volumen orientiert. Das Problem dabei ist, dass ein derart unsinniges und überteuertes System aus den Zahlen des Einkom­mensberichtes nicht erkennbar ist. Daher darf ich Sie einladen, unsere Verbes-


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