Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 48

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Land ebenso wie die Generalsekretäre mit Würde vertreten haben: Es war dies der unvergessene Karl Czernetz, und es war dies Dr. h.c. Peter Schieder.

Ich möchte all jenen, allen, die auf der Galerie sitzen, den Abgeordneten, die viele Jahre nach Straßburg – zusätzlich zu ihren Aufgaben – gefahren sind, ich möchte allen Botschaftern, allen Diplomaten und allen internationalen Beamten, die dort tätig waren, im Namen des Hohen Hauses herzlich danken! – Europa ist das größte Friedens­projekt unserer Zeit! (Allgemeiner Beifall.)

11.13

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Präsident Dr. Andreas Khol: Ich erteile nunmehr Frau Bundesministerin Dr. Plassnik das Wort. – Bitte.

 


11.13.17

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bundespräsident Dr. Kurt Waldheim! Herr Präsident des Nationalrates! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Am 16. April 1956 ist Österreich dem Europarat beigetreten. Das war weniger als ein Jahr nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages und nur wenige Monate nach dem Beitritt zu den Vereinten Nationen. Es war ganz ausdrücklich ein klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft.

Außenminister Leopold Figl hat anlässlich der Unterzeichnung der Beitrittsurkunde gesagt – ich zitiere –: Österreich demonstriert durch den Beitritt zum Europarat seine Zugehörigkeit zur demokratischen Staatengemeinschaft.“ – Zitatende.

Zusammen mit den anderen demokratischen Staaten konnte sich Österreich an der Gestaltung Europas als einer Rechts- und Wertegemeinschaft aktiv beteiligen. Der Europarat hat einen enormen Beitrag für Österreich, für unsere Entwicklung insgesamt geleistet, wenn wir etwa daran denken, dass die Europäische Konvention für Men­schenrechte und Grundfreiheiten – nur als ein Beispiel – in den Verfassungsrang gehoben wurde.

Aber auch wir haben für den Europarat wesentliche Beiträge geleistet, nicht nur durch diejenigen, die an der Spitze gestanden sind – sie wurden bereits erwähnt, die drei Generalsekretäre Lujo Toncić-Sorinj, Franz Karasek und Walter Schwimmer, Karl Czernetz und Peter Schieder als Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung sowie Herwig van Staa als Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen –, sondern auch durch all diejenigen, die in diesem halben Jahrhundert an der Ent­wicklung der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft im Europarat und durch den Europarat teilgenommen haben, die Österreichs Beitrag im Alltag gestaltet haben, also die zahlreichen engagierten Fachleute in allen Tätigkeitsbereichen, die Juristen, Dip­lomaten, Parlamentarier, die oft wenig beachtet von der Öffentlichkeit hervor­ragende Sacharbeit geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Das Menschenrechtsschutzsystem des Europarates ist weltweit einzigartig und beispielgebend. Heute haben etwa 800 Millionen Menschen das Recht, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch einzuklagen. Und seit einem halben Jahrhundert begleitet der Europäische Gerichtshof die gesellschaftliche Ent­wicklung auf unserem Kontinent und interpretiert die bewährten Regeln der Men­schenrechtskonvention. Auch er kann nicht auf alle großen Fragen dieser Gesell­schaften endgültige Antworten geben, aber er bietet immer wieder wertvolle Orien­tierungen, wenn wir etwa an die maßgeblichen Gerichtsfälle der letzten Jahre und an


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