Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 96

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Ich als Abgeordneter des BZÖ hoffe, dass wir hier das neue Bundesmitarbeitergesetz diskutieren und auch in dieser Legislaturperiode noch zu einem positiven Abschluss bringen können. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.04


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


14.04.24

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Diskussion zu diesem Tages­ordnungspunkt ist ja heute nur deshalb notwendig, weil Sie vor einigen Jahren den Zugang zur Pension so verschlechtert haben. Sonst würden wir das jetzt gar nicht diskutieren, nur um das einmal in aller Deutlichkeit klarzustellen! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben das im Ausschuss und bei diversen anderen Gesprächen ja schon zum Ausdruck gebracht: mediales Trommelfeuer, eine riesige Erwartungshaltung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen – aber es wird nur eine Hand voll Menschen unter diese Regelungen fallen.

Ich werde mir einige kurze Anmerkungen dazu erlauben, denn da werden einige munter werden. Aber sagt gleich, dass ihr das nicht wollt! – Das wäre einfacher, und man hätte sich diese monatelange Diskussion ersparen können.

Zum Kollegen Tancsits möchte ich sagen: Es ist schon klar, warum der Verfas­sungs­gerichtshof genau diese Passage beeinsprucht hat: weil natürlich die Sicherung des zuletzt erworbenen Lebensstandards gewährleistet sein muss. – Und die Chance, dass die Verfassungsmäßigkeit garantiert wird, habt ihr auch wieder nicht genutzt! Das haben wir im Ausschuss lang und breit diskutiert, ist aber wieder mit drei Fragezeichen versehen.

Ich habe im Ausschuss gesagt: Wenn wir es den Zufälligkeiten oder gar dem traurigen Anlass des Todes überlassen, ob eine Hinterbliebenenpension ordentlich oder ganz einfach unordentlich ist, dann hätte man sich für dieses Gesetz mehr Zeit nehmen sollen. Wir haben das vor ein paar Jahren, als es eingeführt wurde, massiv kritisiert und haben es daher auch dieses Mal kritisiert.

Ich möchte mich aber nun dem viel gepriesenen und von meinen Vorrednern, auch vom Kollegen Neugebauer erwähnten öffentlichen Dienst zuwenden.

Es ist schon schön, wenn man sich ansieht, wie da die Sozialpartnerschaft zelebriert wird. Ich bin ein alter Anhänger davon, aber schauen wir uns an, was die betroffenen Berufsgruppen wünschen, fordern beziehungsweise worauf sie ein Recht haben.

Ich habe im Ausschuss klipp und klar gesagt: Nach dem vorliegenden Gesetzestext und nach der Verordnung ist die Justizwache überhaupt ausgeschlossen. – Lakonische Bemerkung: Es werden laut Bundeskanzler schon Gespräche geführt.

Ihr habt nicht einmal daran gedacht, dass ihr in das Innenressort Hunderte Zoll­wachebeamten übernommen und laut Sicherheitspolizeigesetz abgestellt habt, die ebenfalls herausfallen! – Keine Angst, das sind nicht nur Rote! Ihr bedient da auch eure eigenen Leute, und die werden sich bei euch dafür bedanken.

Lasst mich noch zwei, drei Punkte aus der Praxis anführen: Erstens: Wann machen denn die Exekutivbeamten, die für uns rund um die Uhr den Kopf hinhalten – und dafür sollten wir uns immer wieder bei ihnen bedanken! –, ihren Hauptdienst? – In Wirklich­keit sind die etwa vom 20. bis zum 40. Lebensjahr in der Nacht – unter Anführungs­zeichen – „an der Front“. Da haben sie auch über 50 Prozent Gefahrenzulage.

 


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