Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 105

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zweitens ist die Regelung, so wie sie jetzt vorliegt, eine Verschlechterung – ja noch eine Verschlechterung dazu.

Sogar der Verfassungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis von 2003 gesagt, man möge doch auf die sozialen Umstände und auf den Lebensstandard der Menschen Rück­sicht nehmen. Wenn man jetzt nur mehr das Arbeitslosengeld oder einen Sozialhilfezuschuss hernimmt und das als Berechnungsbasis heranzieht, dann kann kein Lebensstandard erhalten bleiben, dann kann keine gescheite Witwen- oder Witwerpension herauskommen.

Nur deshalb, weil der Finanzminister gewollt hat, dass aus fünf Jahren vier Jahre werden, haben Sie dem gleich zugestimmt. Dieser Zeitraum reicht nicht aus, um beurteilen zu können, ob wirklich die letzten Einkünfte im Leben eines Menschen zur Lebensstandardsicherung reichen. Das ist weit weg von Lebensrealität. Aber so ist die ganze Politik, die Sie machen.

Daher werden wir diesen Regelungen sicherlich nicht zustimmen. Eine Fehlent­scheidung ist auf die andere gefolgt, und ich denke mir, diese Fehlentscheidungen werden Sie letztendlich auch zu Fall bringen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der Grünen.)

14.37


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. – Bitte.

 


14.37.10

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, wir diskutieren ja oft wirklich sehr sachlich, aber das, was Sie jetzt zuletzt gesagt haben, kann ich in weiten Bereichen nicht nachvollziehen – das muss ich wirklich einmal feststellen –, denn gerade für die Frauen – ich sage es auch deswegen noch einmal, weil es ja von mehreren Rednern der Opposition gesagt wurde – ist von dieser Regierung enorm viel gemacht worden. Eine Milliarde für die eigenständige Pensionsvorsorge. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich bin ja froh, Herr Kollege, dass Sie wenigstens das anerkennen. Eine Milliarde € investiert diese Regie­rung in Richtung einer eigenständigen Pensionsvorsorge für Frauen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ist das nichts zur Verbesserung der Situation der Frauen? (Abg. Heinisch-Hosek: Warum hat sich dann alles verschlechtert?) Eine Milliarde? Sie haben in Zeiten eines SPÖ-Bundeskanzlers, einer SPÖ-Frauenministerin, einer SPÖ-Sozialministerin das alles nicht zuwege gebracht. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) 1 350 € am Pensionskonto, Verbesserung der Bemessungsgrundlage. Ja, ist das nichts? Verdoppelung der pensionsbegründenden Zeiten bei Kindererziehungszeiten. Frau Kollegin, ist das nichts? (Abg. Heinisch-Hosek: Zu wenig!) Sieben Jahre um eine eigene ... Zu wenig, sagen Sie. (Abg. Heinisch-Hosek: Ja!) – Ja, aber es ist mehr, als Sie je vorher zuwege gebracht haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich sage es noch einmal, Frau Kollegin: Kritisieren, schreien, das ist es nicht. Taten setzen! Diese Regierung hat Taten gesetzt, ganz konkrete Taten zur Verbesserung der Situation der Frauen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Auch die Ausweitung der Bemessungsgrundlage der Witwen- und Witwerpension ist eine solche richtige Entscheidung. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Das ist eine ganz richtige Entscheidung. Wer schreit, hat meistens nicht Recht, Frau Kollegin Heinisch-Hosek. Die Zeit wird uns Recht geben, auch in diesem Bereich.

 


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