Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 156

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jetzt zum Schluss auch bei den Kasernen, darum schaue ich Sie an, Herr Kollege Scheibner (Abg. Scheibner: Die können wir eh nicht verkaufen, die Kasernen!), sehr nützlich auch für private Zwecke nutzen. Das ist ein Insiderwissen, das er dort hat. Und das ist an sich eine klassische Unvereinbarkeit, dass man jemanden aus der Immobilienbranche mehr oder weniger in alle Aufsichtsratspositionen, die die Republik im Immobilienbereich besetzen kann, auch hineinsetzt. (Abg. Scheibner: Die Experten kommen halt aus dem Bereich!)

Mit diesem Negativbeispiel muss ich leider schließen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.19


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 5 Minuten Redezeit; Restredezeit der Fraktion: 10 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


17.20.01

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär Morak hat zu Beginn seiner Ausführungen einige Beispiele dafür genannt, wie denn aus SPÖ-Politikern auch etwas Großes geworden ist. Er hat gemeint, Herr Ruttenstorfer sei jetzt bei der OMV. Herr Staatssekretär, es dürfte Ihnen entgangen sein, dass Ruttenstorfer auch vorher schon bei der OMV war. (Abg. Dr. Brinek: Das wissen wir!) Wenn ich mir die heutigen Ausführungen des Staatssekretärs anhöre, denke ich, dass es eigentlich schade ist, dass wir Staatssekretäre von der Qualität eines Ruttenstorfer heute nicht mehr haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Ederer ist in keinem staatsnahen Betrieb untergekommen, Herr Staatssekretär, und Scholten war auch schon vorher in der Kontrollbank und nachher wiederum. Das hier als Beispiel zu nehmen ist also wirklich etwas eigenartig.

Es geht eigentlich auch gar nicht so sehr darum, wer denn wo hingehört, sondern es geht darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir in staatsnahen Betrieben ein Gesetz geschaffen haben – das so genannte Stellenbesetzungsgesetz oder wie es im Langtext heißt: Bundesgesetz über Transparenz bei der Stellen­besetzung im staatsnahen Unternehmensbereich – mit allem, was heute schon dazu gesagt wurde, bis hin zur Schablonenverordnung.

Jetzt erinnere ich an die Anfragebeantwortung des Staatssekretärs Morak, der auf die dritte Frage gemeint hat, das Bundeskanzleramt sei nicht zuständig. Ich darf sie Ihnen noch einmal nennen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die dritte Frage hat gelautet: Sind auch Sie der Meinung, dass die Verträge der ÖIAG-Vorstände nicht dem Stellenbesetzungsgesetz unterliegen oder unterscheidet sich Ihre Rechtsmeinung von der des Finanzministers? – Es geht dabei darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man sich dabei einfach nicht an das Stellenbesetzungsgesetz hält und mit einem Gegengutachten begründet, dass man die Privilegienverträge weiter abschließen kann.

Herr Staatssekretär Morak, Sie haben gesagt, Sie sind in dieser Frage nicht zuständig. Das heißt also, Sie, die Bundesregierung, der Bundeskanzler ist nicht zuständig, wenn ein Bundesgesetz, das im Jahr 1998 von allen hier herinnen beschlossen wurde, nicht eingehalten wird. Das ist der wahre Skandal! Es gibt Gesetze, die umgangen werden, nur um einen Postenschacher betreiben zu können, wie man das gerne möchte. Das ist der wahre Skandal, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie darauf keine Antwort haben, dann frage ich mich schon, was denn Aufgabe der Bundes­regierung sein kann!

 


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